Transparenzberichte: US-Gericht lehnt Berufungsantrag von X ab

Das Gebäude des US Supreme Courts
Im vergangenen Jahr hatte X vor einem US-Gericht verloren – und wollte deshalb vor den Supreme Court ziehen. (Quelle: Anthony Quintano – CC BY 2.0 Deed )

Der Oberste Gerichtshof der USA wird nicht überprüfen, ob das Social-Media-Unternehmen “X Corp.” in seinen Transparenzberichten die genaue Anzahl der erhaltenen Auskunftsersuchen von FBI und Geheimdiensten veröffentlichen darf. Damit endet ein Rechtsstreit, den das Unternehmen bereits im Jahr 2014 gegen das US-Justizministerium angestrengt hatte – damals noch unter dem Namen Twitter.

Der US Supreme Court gab am Montag bekannt, den Berufungsantrag des Unternehmens abgelehnt zu haben. Wie US-Medien berichten, hat damit das Urteil des kalifornischen Berufungsgerichts in dem Fall aus dem März 2023 Bestand. Das Berufungsgericht hatte damals entschieden, dass die Online-Plattform in seinen Transparenzberichten nicht die genaue Anzahl von erhaltenen Ersuchen nennen darf, mit denen US-Behörden Nutzerdaten anfragen.

Verschwiegenheitsanordnungen

Dabei geht es um zwei Arten von Auskunftsersuchen: Zum einen die sogenannten National Security Letter, die das FBI bei Ermittlungen zur nationalen Sicherheit verschickt, um Nutzerdaten zu erhalten. Die Behörde kann beispielsweise Auskunft über Kontaktinformationen und Standortdaten verlangen. Zum anderen geht es um Anfragen nach dem Gesetz zur Überwachung in der Auslandsaufklärung (“Foreign Intelligence Surveillance Act”). Diese erlauben beispielsweise dem FBI und den Geheimdiensten, noch detailliertere Informationen zu Nutzerinnen und Nutzern abzufragen – laut Klageschrift etwa Nachrichteninhalte.

Die Behörden können den Empfängern dabei untersagen, Informationen zu den erhaltenen Ersuchen zu veröffentlichen. Weil National Security Letter zudem ohne richterliche Anordnung verschickt werden, kritisiert die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) bereits seit langem, das FBI könne ohne wirksame Kontrolle agieren.

X hatte vor dem Berufungsgericht argumentiert, durch die Beschränkungen werde die in der US-Verfassung geschützte Redefreiheit verletzt. Das Gericht hingegen erklärte, die US-Regierung habe ein Interesse an der Geheimhaltung der betroffenen Informationen nachgewiesen. Damit hatte das US-Berufungsgericht eine vorausgegangene Entscheidung aus dem Jahr 2020 bestätigt.

Das Unternehmen wollte daraufhin Berufung vor dem Supreme Court einlegen, um die genaue Anzahl doch noch offenlegen zu dürfen.

Jahrelange juristische Auseinandersetzung

Der Ursprung des Rechtsstreits liegt bereits Jahre zurück: Das damals noch als Twitter bekannte Unternehmen hatte dem FBI im Jahr 2014 den Entwurf eines Transparenzberichts zur Überprüfung übermittelt – und die Behörde hatte die darin enthaltenen Angaben zu den erhaltenen Anfragen gestrichen. Daraufhin hatte das Unternehmen Klage gegen das FBI sowie das US-Justizministerium eingereicht und erklärt, für Nutzerinnen und Nutzer sei es wichtig zu verstehen, in welchem Umfang FBI und Geheimdienste Informationen zu Accounts abfragen.

Nachdem Edward Snowden im Jahr 2013 Informationen zum Ausmaß der Überwachungsmaßnahmen von US-Geheimdiensten öffentlich gemacht hatte, hatte die US-Regierung im Jahr 2014 zunächst eine Vereinbarung mit Tech-Unternehmen wie Google und Facebook getroffen, die den Firmen die Veröffentlichung grober Angaben über die Anzahl der erhaltenen Anfragen bei Ermittlungen zur nationalen Sicherheit in ihren Transparenzberichten erlaubte. Zuvor hatte die Regierung diese stets als geheim eingestuft.

Im Jahr 2015 wurde die Änderung im USA Freedom Act gesetzlich festgeschrieben. Abhängig von der Art des Berichts dürfen die Unternehmen demnach die Anzahl der erhaltenen Datenabfragen nur in Hunderter- oder Tausenderschritten offenlegen. Erst wenn die Verschwiegenheitsanordnungen aufgehoben werden, dürfen konkrete Zahlen genannt werden.

Bürgerrechtler kritisierten Urteil

X hatte während des Rechtsstreits Unterstützung von Bürgerrechtsorganisationen erhalten. So hatte beispielsweise die American Civil Liberties Union ebenfalls gefordert, die Öffentlichkeit sollte ein klares Bild von den Anfragen der US-Behörden an Tech-Unternehmen erhalten.

Im November hatte die EFF zudem den Supreme Court aufgefordert, den Fall anzuhören und das aus ihrer Sicht “gefährliche” Urteil aufzuheben. Die Organisation warnte vor weitreichenden Folgen des Urteils. Aus ihrer Sicht könnten damit alle, die mit Behörden in Kontakt stehen, daran gehindert werden, öffentlich darüber zu sprechen.

X hat in der Vergangenheit regelmäßig Transparenzberichte veröffentlicht und darin polizeiliche Auskunftsersuchen sortiert nach Ursprungsland aufgelistet. Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen angekündigt, den bisherigen Ansatz für die Berichte zu überarbeiten. (js)