Twitter darf Anzahl von FBI-Anordnungen weiterhin nicht nennen

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Aktuell veröffentlicht Twitter nur die Anzahl der erhaltenen “National Security Letter”, die keiner Geheimhaltungspflicht mehr unterliegen. (Quelle: IMAGO / NurPhoto)

Twitter darf die genaue Anzahl der erhaltenen Auskunftsersuchen von FBI und Geheimdiensten weiterhin nicht veröffentlichen. Das hat ein US-Berufungsgericht in der vergangenen Woche entschieden. Der Rechtsstreit zwischen dem Unternehmen und dem US-Justizministerium läuft bereits seit dem Jahr 2014.

Das Gericht erklärte, dass der Kurznachrichtendienst die Anzahl der Ersuchen nicht in seine Transparenzberichte aufnehmen darf. Die US-Regierung habe ein Interesse an der Geheimhaltung dieser Informationen nachgewiesen. Twitter hatte argumentiert, durch die Beschränkungen werde die in der US-Verfassung geschützte Redefreiheit verletzt. Dem folgte das Gericht jedoch nicht.

Bei den strittigen Anordnungen handelt es sich zum einen um die sogenannten National Security Letter, die das FBI bei Ermittlungen zur nationalen Sicherheit verschickt, um Nutzerdaten zu erhalten. Zum anderen geht es um Anfragen nach dem Gesetz zur Überwachung in der Auslandsaufklärung (Foreign Intelligence Surveillance Act).

National Security Letter oder Anordnungen eines Geheimdienstes enthalten laut der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) eine Geheimhaltungsanordnung, die den Empfängern verbietet, über den Erhalt des Ersuchens zu berichten. Weil National Security Letter zudem ohne richterliche Anordnung verschickt werden, kritisiert die Organisation bereits seit langem, das FBI könne ohne wirksame Kontrolle agieren.

Streit läuft seit Jahren

Das Berufungsgericht hat mit seiner Entscheidung das Urteil der Vorinstanz aus dem Jahr 2020 bestätigt. Der Ursprung des Rechtsstreits geht aber auf das Jahr 2014 zurück: Twitter hatte dem FBI damals den Entwurf eines Transparenzberichts zur Überprüfung übermittelt – und die Behörde hatte die darin enthaltenen Angaben zu den erhaltenen Anfragen gestrichen. Daraufhin hatte das Unternehmen Klage gegen das FBI sowie das US-Justizministerium eingereicht. Twitter hatte erklärt, für Nutzerinnen und Nutzer sei es wichtig zu verstehen, in welchem Umfang FBI und Geheimdienste Informationen zu Accounts abfragen.

Auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur Bloomberg zum aktuellen Urteil hat Twitter nicht reagiert. Das US-Justizministerium lehnte eine Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur ab.

Die EFF nannte das Urteil “enttäuschend”. Die Organisation hatte eine Stellungnahme in das Verfahren eingebracht. Darin hatte sie auf die strengen Regeln hingewiesen, die nach ihrer Ansicht gelten, wenn die Regierung die Veröffentlichung von Informationen untersagt. So müsse etwa nachgewiesen werden, dass ein Verbot das einzige Mittel sei, um die Interessen der Regierung zu wahren. Das Gericht habe im vorliegenden Fall aber weniger strenge Maßstäbe angelegt.

Angaben in Tausenderspannen

Nach dem NSA-Skandal hatte die US-Regierung im Jahr 2014 eine Vereinbarung mit Tech-Unternehmen wie Google und Facebook getroffen, die den Firmen nur die Veröffentlichung grober Angaben über die Anzahl der erhaltenen Anfragen erlaubt. Später wurde dies im USA Freedom Act von 2015 gesetzlich festgeschrieben: Im Fall der National Security Letter ist es den Unternehmen demnach nur erlaubt, die erhaltenen Anordnungen in Tausenderspannen von “0-999” anzugeben.

Twitter veröffentlicht regelmäßig Transparenzberichte und listet darin behördliche Auskunftsersuchen sortiert nach Ursprungsland auf.

Im jüngsten Bericht sind auch im Abschnitt “National Security Requests” konkrete Angaben zu finden. Dabei handelt es sich aber nur um solche aus früheren Jahren, die keiner Geheimhaltungspflicht mehr unterliegen. Das Unternehmen erklärt in dem Bericht, Twitter halte es “für wesentlich aussagekräftiger, diese tatsächlichen Zahlen zu veröffentlichen, als in den nach dem USA Freedom Act zulässigen Grenzen zu berichten”. (js)