Umwelthilfe klagt gegen Meta wegen ungelöschten Morddrohungen

Jürgen Resch
Nutzerinnen und Nutzer fantasieren öffentlich in Facebook-Gruppen darüber, wie sie den DUH-Geschäftsführer foltern oder töten könnten. (Quelle: Steffen Holzmann)

Der Bundesgeschäftsführer der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, sieht sich online gewalttätigen Drohungen und sogar Mordankündigungen ausgesetzt. Da der Facebook-Mutterkonzern Meta trotz mehrfacher Aufforderung nicht gegen die strafrechtlich relevanten Hassbotschaften vorgeht, hat Geschäftsführer Resch nun vor dem Landgericht Berlin Klage gegen den Konzern eingereicht. Auch die Polizei habe bislang in keinem der Fälle geholfen, erklärte die Umwelthilfe.

Die zwei Facebook-Gruppen “Stoppt die Deutsche Umwelthilfe” und “Stoppt die Deutsche Umwelthilfe Jetzt!” zählen insgesamt über 60.000 Mitglieder. Dort werde systematisch zu Gewalt bis hin zum Mord aufgerufen, so die DUH. Ein Auszug aus der Klageschrift gibt Beispiele: Eine Facebook-Nutzerin oder ein Facebook-Nutzer fragte demnach: “Der Resch fühlt sich bedroht, wer Wind sät, wird Sturm ernten! Hat einer Mitleid mit ihm?” Die Antworten lauteten: “Nee, eher 9 mm”, “7,65 hohlspitz besser” und “…und das in den Hinterkopf da fliegt die dumme Fresse weg, braucht keiner.” Ein weiterer Nutzer regte an: “Wenn man das aufteilt, kann ein Auftragskiller doch gar nicht so teuer sein”.

Die beiden bemängelten Facebook-Gruppen sind öffentlich einsehbar und frei zugänglich, die Urheberinnen oder Urheber der Beiträge nach Angaben der DUH teils identifizierbar. In weiteren Beispielen aus der Klageschrift rufen Nutzer unter anderem dazu auf, Resch zu ertränken, zu überfahren oder sein Wohnhaus zu besuchen: “Nein, keine Gnade. Möge er lange leiden. Möge er um Erlösung lange betteln müssen…”

Resch schreibt: “Wenn der Staat hier nicht handelt, setze ich auf die Gerichte. Hass und Hetze darf kein Raum geboten werden – schon gar nicht in systematischen Hassgruppen”. “Seit fünf Jahren erlebe ich massive Beleidigungen, Hass- und Hetzkampagnen bis hin zu Gewalt- und Todesandrohungen per Post, Telefon, aber besonders über die sozialen Medien”, so Resch weiter.

Keine Hilfe von der Polizei

Mit seiner Klage will der Geschäftsführer ein Grundsatzurteil erwirken, das Meta dazu verpflichtet, Hass und verbalisierte Gewalt gegen ihn und andere zivilgesellschaftlich engagierte Menschen zu unterbinden. “Ich gehe diesen Schritt auch für tausende Menschen, die ebenfalls Opfer werden, nur weil sie sich vorbildlich zivilgesellschaftlich engagieren, darunter viele Umwelt- und Klimaschützerinnen und -schützer”, erklärt er. Die Gruppen müssten gelöscht werden.

Auch an die Polizei habe sich die Deutsche Umwelthilfe gewandt: Zwischen September und Dezember 2021 wurden 79 Strafanzeigen wegen Bedrohungen aus den Online-Gruppen gestellt. Aber in keinem der Fälle sei bisher ein Strafverfahren eingeleitet worden. Resch kommentiert: “Ganz offensichtlich ist unser Staat nicht willens oder bereit, derartige Gewalt- und Todesandrohungen zu verfolgen.”

Online-Plattformen sind nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eigentlich dazu verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang von Beschwerden zu löschen.

Mühsames Melden

Die DUH habe versucht, mit Meta über die Schließung der Gruppen zu sprechen. Nach Angaben der Organisation sind diese Versuche aber gescheitert. Zudem habe die DUH eine Fachanwältin eingeschaltet, einzelne Beispiele dokumentiert und Meta formal dazu aufgefordert, die Gruppen zu löschen.

Resch habe – wie andere Betroffene auch – bislang nur die Möglichkeit, die sogenannte Meldefunktion von Facebook zu nutzen. Dabei muss aber jeder Beitrag einzeln von den Betroffenen selbst aufgespürt und gemeldet werden. Die Betroffenen müssten jeden einzelnen Beitrag lesen und sich teils in Gruppen bewegen, die explizit gegen ihre Person oder ihre Tätigkeit gerichtet sind. (hcz)