US-Gericht: Google ist Monopolist
Google hat ein Monopol bei der Internet-Suche – und es mit unlauteren Mitteln gegen die Konkurrenz verteidigt. Das hat ein US-Gericht am Montag entschieden. Beobachter werten die Entscheidung als bahnbrechend. Konsequenzen wird es jedoch nicht sofort geben.
Hintergrund des Urteils ist ein Verfahren, das im Jahr 2020 vom US-Justizministerium und mehreren Bundesstaaten angestrengt wurde. Justizminister Merrick Garland sprach am Montag von einem “historischen Sieg”. Google hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Milliarden für Voreinstellung
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen milliardenschwere Zahlungen an andere Firmen, mit denen sich Google jahrelang den Platz als voreingestellte Suchmaschine etwa in den Webbrowsern Apple Safari und Mozilla Firefox gesichert hat.
Laut einem Bericht der New York Times soll der Google-Konzern beispielsweise im Jahr 2021 etwa 18 Milliarden US-Dollar an Apple gezahlt haben, damit die Suchmaschine auf dem iPhone die Standardauswahl bleibt.
Nutzerinnen und Nutzer konnten diese Einstellung auch in der Vergangenheit bereits ändern. Im Firefox-Browser beispielsweise findet sich die Option unter “Einstellungen → Suche → Standardsuchmaschine”. Viele Nutzerinnen und Nutzer behalten jedoch die Voreinstellung bei.
Suchmaschinen-Monopol
Google hatte im Prozess argumentiert, das bessere Angebot geschaffen zu haben. Nutzerinnen und Nutzer würden Google als Suchmaschine verwenden, weil sie den Dienst nützlich fänden.
Die US-Regierung hatte Google hingegen vorgeworfen, Mitbewerbern durch seine Milliardenzahlungen die Möglichkeit verwehrt zu haben, mit dem Anbieter zu konkurrieren. Google sammle Daten über die Nutzer, um die Suchmaschine besser und dominanter zu machen.
Richter Mehta folgte dieser Argumentation. Er erklärte, Google habe ein Monopol bei Suchmaschinen. Die Vereinbarungen des Unternehmens über die Standardeinstellungen schadeten dem Wettbewerb und machten es für Mitbewerber schwieriger, die Marktmacht von Google anzufechten.
Das US-Justizministerium hatte Google außerdem vorgeworfen, auch bei der in den Suchergebnissen angezeigten Werbung eine Monopolstellung zu haben.
Auch in diesem Punkt schloss sich der Richter dem an: Google habe aufgrund seiner Monopolstellung die Preise für Anzeigen in die Höhe treiben können. Mit dem so eingenommenen Geld könne der Konzern wiederum andere Firmen bezahlen, damit die Suchmaschine dort voreingestellt ist.
Weiteres Verfahren entscheidet über Konsequenzen
Welche Folgen diese Entscheidung haben wird, ist noch offen. Das Gericht wird erst in einem weiteren Verfahren über Konsequenzen entscheiden. Dabei ist noch unbekannt, welche Auflagen das US-Justizministerium fordern wird. Außerdem hat Google bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Beobachter erwarten, dass das Berufungsverfahren mehrere Jahre dauern wird.
Dennoch werten Beobachter das Urteil als wichtig. Die New York Times etwa spricht von einer bahnbrechenden Entscheidung. Nach Einschätzung der Zeitung handelt sich um einen schweren Schlag für Google, der erhebliche Auswirkungen auf den Erfolg des Unternehmens haben könnte. Das Urteil werde wahrscheinlich auch weitere Kartellverfahren der US-Regierung gegen Konzerne wie Apple und Meta beeinflussen.
Rebecca Haw Allensworth, Professorin für Kartellrecht an der Vanderbilt University, sagte gegenüber der Zeitung: “Dies ist der wichtigste kartellrechtliche Fall des Jahrhunderts und der erste einer ganzen Reihe von Fällen, die sich gegen Big Tech richten.” Das Urteil sei ein Wendepunkt.
In der Europäischen Union müssen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) Nutzer bereits gefragt werden, welche Suchmaschine sie aus einer Liste von Vorschlägen als standardmäßig genutzte auswählen wollen.
Die EU-Kommission führt zudem ein Kartellverfahren gegen Google, weil sie der Auffassung ist, dass das Unternehmen den Wettbewerb im Bereich der Technologien für Online-Werbung verzerrt.
Auch in den USA wirft das US-Justizministerium Google in einer weiteren Klage Wettbewerbsverzerrung bei der Online-Werbung vor. Der Fall soll im September verhandelt werden. (dpa / js)