Verbraucherzentrale sieht bei großen Online-Plattformen Nachbesserungsbedarf
Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die EU neue Sorgfaltspflichten für Betreiber eingeführt. Seit 25. August müssen sehr große Plattformen und Suchmaschinen erste Vorgaben umsetzen. Direkt zum Stichtag hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ausgewählte Anbieter überprüft. Das Ergebnis: Bei der Pflicht zu Kontaktangaben und Transparenz der Empfehlungssysteme bestehen Mängel.
Denn wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch meldete, wird es Nutzerinnen und Nutzern schwer gemacht, die Betreiber der Online-Plattformen zu kontaktieren. Bei Shopping-Seiten kritisieren die Verbraucherschützer zudem, dass nicht ersichtlich ist, wie personalisierte Empfehlungen und (Produkt-)Rankings entstehen.
Als sehr große Plattform gelten Dienste mit mehr als 45 Millionen Nutzern. Dazu zählt die EU-Kommission 19 Online-Angebote – unter anderem Google-Dienste wie YouTube, Maps und Play, Wikipedia, soziale Medien wie TikTok, LinkedIn und Instagram, die Suchmaschinen Bing und Google sowie Online-Shops wie Amazon, AliExpress und Zalando.
Der vzbv äußerte in seiner Mitteilung Unverständnis für die mangelhafte Umsetzung der gesetzlichen Pflichten. “Die sehr großen Anbieter hatten ausreichend Zeit, die neuen Vorgaben aus Brüssel umzusetzen”, sagte Ramona Pop, Vorständin des vzbv. “Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass sie vor unfairen Praktiken auf Online-Plattformen geschützt werden.”
Versteckte Kontaktdaten
Seit dem 25. August müssen sehr große Online-Plattformen beispielsweise eine zentrale Kontaktstelle angeben, die für die Nutzerinnen und Nutzer leicht zugänglich ist.
Die Verbraucherschützer kamen bei den untersuchten Angeboten von Amazon, Apple App Store, Facebook und TikTok zu dem Schluss, dass eine Kontaktmöglichkeit zwar auffindbar, jedoch nicht immer leicht zugänglich war. Teilweise waren bis zu fünf Klicks notwendig, um den Kundenchat nutzen oder eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einsehen zu können. Stattdessen würden die Plattformen Selbsthilfelösungen hervorheben.
Undurchsichtige Rankings
Die Dienste-Anbieter sind nun auch dazu verpflichtet, verständlich anzugeben, nach welchen Kriterien die Empfehlungen und Rankings ihrer Angebote entstehen.
Auch müssen die Nutzer die wichtigsten Parameter anpassen können.
Die Verbraucherschützer kamen nach einer Überprüfung bei Amazon, Booking.com, der Google-Suche und Zalando jedoch zu dem Schluss, dass keiner der Anbieter die EU-Vorschriften zum Stichtag ausreichend umgesetzt hat.
Amazon, Google und Zalando informierten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht darüber, nach welchen Parametern ihre Empfehlungssysteme funktionieren oder wie diese angepasst werden können. Nur Booking.com habe in den AGB einen Link hinterlegt, unter dem weitere Informationen zur Sortierung der Suchergebnisse zu finden sind.
Auch biete Booking.com als einzige überprüfte Plattform die Möglichkeit an, persönliche Empfehlungen mit einem Klick bei der Nutzung der Plattform auszuschalten. Zwar könnten auch bei Zalando personalisierte Inhalte in den Dateneinstellungen deaktiviert werden, doch ob das Profiling tatsächlich ausschließt, sei nicht ersichtlich. Bei der Google-Suche brauche es mindestens drei Klicks, um etwas über das Ranking der Suchergebnisse zu erfahren.
Die Verbraucherzentrale hat nun angekündigt, Abmahnungen an die Unternehmen zu verschicken, sollten die geltenden Regelungen weiterhin nicht umgesetzt werden. Zudem soll die Untersuchung weitergehen. Pop kündigte an: "Der vzbv hat jetzt erste Überprüfungen vorgenommen, weitere werden folgen.“ (hcz)