Vodafone muss wegen gefälschter Verträge Strafe zahlen

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Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet von “regelmäßigen” Beschwerden zu angeblichen Vertragsabschlüssen. (Quelle: IMAGO / Panama Pictures)

Das Landgericht München hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen Vodafone verhängt, weil sich der Telekommunikationsanbieter nicht an ein gut drei Jahre altes Urteil gehalten hat. Vodafone Kabel Deutschland darf demnach keinen Vertragsabschluss bestätigen, ohne dass eine entsprechende Bestellung tatsächlich vorliegt.

Das Gericht bestätigte das Ordnungsgeld gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Es wurde demnach bereits am 1. August verhängt. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die geklagt hatte, hatte am Freitag auf den Fall aufmerksam gemacht.

Hintergrund ist der Streit mit zwei Vodafone-Kunden, die unabhängig voneinander in den Jahren 2021 und 2022 ihre Festnetzverträge gekündigt hatten. Daraufhin rief die Vodafone-Hotline sie an und bestätigte eine Rücknahme der Kündigung – das kommt einem neuen Vertrag gleich. Nach Auffassung der Kunden hatten sie die Kündigung in dem Telefonat aber gar nicht rückgängig gemacht und damit auch keinen neuen Vertrag abgeschlossen.

Dieser Sichtweise folgte das Gericht und verhängte je Verstoß ein Ordnungsgeld von 5000 Euro.

Gericht hatte bereits vor drei Jahren geurteilt

Denn das Landgericht hatte bereits Ende 2020 angeordnet, dass Vodafone Kabel Deutschland keine Verträge mehr im Namen von Kunden abschließen darf, ohne eine Bestellung von ihnen erhalten zu haben. Bei Zuwiderhandlung habe das Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zu zahlen. Geklagt hatte auch damals die Verbraucherzentrale Hamburg im Namen eines Kunden.

In dem Verfahren ging es konkret um die Produkte “Red Internet & Phone 1000 Cable” und “Vodafone Sicherheitspaket”. Der damalige Kläger hatte mit der Hotline von Vodafone telefoniert, weil er eine Frage zur Bestellung von Prepaid-Karten hatte. Dabei habe er laut Urteil “ausdrücklich den Abschluss eines Festnetz- und Internetvertrags abgelehnt”.

Doch Vodafone hatte behauptet, der Kunde hätte die besagten Produkte telefonisch bestellt und verlangte dafür 50 Euro im Monat. Das Gericht hatte jedoch keine Anhaltspunkte gesehen, “an der objektiven oder subjektiven Glaubwürdigkeit des Zeugen zu zweifeln”.

Das nun verhängte Ordnungsgeld sende “eine deutliche Botschaft an Vodafone: Verbraucherinnen und Verbrauchern dürfen nicht an der Nase herumgeführt werden”, so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Ein Vodafone-Sprecher sagte gegenüber der dpa, man habe das Ordnungsgeld akzeptiert. Die Anzahl der berechtigten Beschwerden zu Vertragsabschlüssen liege “im Vergleich zu den Abschlüssen, die von dem Kunden genau so gewollt und für ihn vorteilhaft sind, im homöopathischen Promillebereich”. Dennoch sei jede Beschwerde zu ungewollten Verträgen eine Beschwerde zu viel.

Verbraucherzentrale erwartet höhere Strafen

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg sind bereits elf Fälle bekannt, in denen Vodafone gegen das Urteil des Landgerichts München verstoßen hat. Rehberg erklärte: “Angesichts der Wiederholungsfälle gehen wir davon aus, dass zukünftig höhere Strafsummen fällig werden. Vodafone muss diese unseriösen Geschäftspraktiken endlich abstellen.”

Die Verbraucherzentrale erklärte, es erreichten sie regelmäßig Beschwerden, weil sie Rechnungen von Vodafone erhielten, obwohl sie keine Produkte bestellt hätten. Dabei geht es laut Verbraucherzentrale unter anderem auch um die Produkte “Vodafone Giga TV App”, “Kabel Digital” und “Video Select”.

Auch dazu hatte das Landgericht München in der Vergangenheit bereits geurteilt und Vodafone untersagt, einen Vertragsabschluss zu bestätigen, wenn das Produkt nicht bestellt wurde. (dpa / js)