Vodafone erneut wegen gefälschten Verträgen verurteilt
Das Landgericht München hat den Telekommunikationsdienstleister Vodafone erneut wegen eines falschen Vertragsabschlusses verurteilt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) im Namen eines Kunden. Das Gericht hat nun angeordnet, dass Vodafone Kabel Deutschland keine Verträge mehr im Namen von Kunden abschließen darf, ohne eine Bestellung von ihnen erhalten zu haben. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, wurde das Urteil am 3. November 2020 gesprochen.
Demnach droht dem Provider bei Zuwiderhandlung eine Strafe von bis zu 250.000 Euro. Es ist bereits das fünfte Verfahren, das die Verbraucherschützer gegen Vodafone eingeleitet haben, um unrechtmäßige Auftragsbestätigungen zu unterbinden. Gegenüber Posteo bestätigte die Verbraucherzentrale, alle Prozesse gewonnen zu haben.
Gefälschte Telefongespräche
In dem Verfahren ging es um die Produkte “Red Internet & Phone 1000 Cable” und “Vodafone Sicherheitspaket”. Laut Kläger hatte er im Juni 2019 mit der Servicestelle von Vodafone telefoniert, weil er eine Frage zu der Bestellung von zwei Prepaid-SIM-Karten hatte. Während des Telefonats habe er laut Urteil “ausdrücklich den Abschluss eines Festnetz- und Internetvertrags abgelehnt”.
Dennoch rief ihn am nächsten Tag eine Firma an, um mit ihm einen Termin für die Installation eines Internetanschlusses zu vereinbaren. Denn Vodafone behauptete, der Kunde hätte die besagten Produkte telefonisch bestellt und verlangte dafür 50 Euro im Monat.
Im Vorfeld des Verfahrens präsentierte der Provider einen angeblichen Mitschnitt des Telefongesprächs zwischen dem Kläger und einem Call-Center-Agenten als Beleg. In dem Gespräch fiel der Name des Klagenden – doch der stritt ab, eine der sprechenden Personen gewesen zu sein. Laut Gerichtsunterlagen sei es dem Kläger “so vorgekommen, als wenn das Gespräch simuliert worden wäre”. Der Vodafone-Werber auf der Aufnahme war aber wohl derselbe wie im tatsächlichen Gespräch.
Aus Sicht des Gerichts gab es “keine Anhaltspunkte, an der objektiven oder subjektiven Glaubwürdigkeit des Zeugen zu zweifeln”. Vodafone muss dem Kunden nun eine Aufwandsentschädigung von 267 Euro plus Zinsen zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegenüber Posteo kündigte Vodafone an, gegen das Urteil voraussichtlich Berufung einzulegen.
“Gut, dass das Münchner Gericht Vodafone abermals in die Schranken gewiesen hat”, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. “Es kann nicht sein, dass Verbraucher sich immer wieder mit Verträgen auseinandersetzen müssen, die sie nicht abgeschlossen haben.” Der Fall zeige, wie viel Zeit und Nerven dies oft kosten würde.
Vodafones Masche
Bereits im Mai dieses Jahres hatte ebenfalls das Landgericht München einer Verbraucherin Recht gegeben, auch sie hatte mit Unterstützung der VZHH gegen Vodafone geklagt. Im damaligen Fall hatte die Kundin fristgerecht einen DSL-Vertrag bei dem Provider gekündigt und einen Retourenschein angefordert für den Router des Providers. Aber statt des Rücksendeetiketts erhielt sie einen Vertrag für die “Giga TV App”. Sie hatte diesem Vertrag niemals zugestimmt.
In vier weiteren Fällen erhielten die Verbraucher ebenfalls Verträge, ohne jemals gefragt worden zu sein – ein Kunde nach einer Kündigung seinerseits, ein anderer nach dem Besuch eines Technikers.
Die Verbraucherzentrale Hamburg ruft Betroffene von Vodafones Praktiken dazu auf, sich bei ihnen zu melden und ihren Fall zu schildern. (hcz)