Volkswagen zahlt Millionenstrafe wegen Kameraaufnahmen im Verkehr
Volkswagen hat während Testfahrten im Jahr 2019 gegen Datenschutzrecht verstoßen, deshalb muss der Konzern nun ein Bußgeld von 1,1 Millionen Euro zahlen. Dies teilte das Büro der zuständigen niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten, Barbara Thiel, am Dienstag mit. Demnach hatte ein beauftragter Dienstleister einen mit Assistenzsystemen und Kameras ausgestatteten Wagen nicht entsprechend mit Hinweisschildern gekennzeichnet.
Das Auto war auf einer Forschungsfahrt, auf der ein Fahrassistenzsystem zur Vermeidung von Verkehrsunfällen getestet und trainiert werden sollte. Unter anderem zur Fehleranalyse wurde das Verkehrsgeschehen und die gesamte Umgebung um das Fahrzeug herum abgefilmt. Volkswagen bestätigte den Fall und die Annahme des Bußgeldbescheids.
Überdies habe ein detaillierter Vertrag mit dem in der Nähe von Salzburg eingesetzten Dienstleister gefehlt, hieß es – ebenso wie die vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzung mit Risikoabwägung.
Schließlich seien Dokumentationspflichten nicht vollständig zu der Frage erfüllt worden, welche “technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen” bei der Verarbeitung der Daten um den Wagen herum getroffen wurden.
Betroffene nicht informiert
Die Mängel waren laut der Landesdatenschutzbeauftragten Niedersachsens Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU – “mit niedrigem Schweregrad”: Nach Artikel 13 DSGVO hätten die anderen Verkehrsteilnehmer mithilfe von Schildern und “weiteren vorgeschriebenen Informationen”, darüber aufgeklärt werden müssen, wer die Daten zu welchem Zweck sammelt und verarbeitet und wie lange die Informationen gespeichert werden.
Es habe sich laut Mitteilung um ein Versehen gehandelt. Die österreichische Polizei habe das Fahrzeug bei einer Verkehrskontrolle bei Salzburg angehalten, weil den Beamten die angebauten Kameras aufgefallen waren.
VW habe die Mängel sofort abgestellt. “Die eigentlichen Forschungsfahrten waren datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden”, erklärte die Datenschutzbeauftragte Thiel. “Gegen die dabei anfallende Erhebung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten bestehen von unserer Seite keine Bedenken.”
Der Konzern erklärte, er bedauere den Vorfall. Man habe zugestimmt, das Ordnungswidrigkeitsverfahren durch Zahlung der Geldbuße zu beenden.
Tesla wegen Kameras verklagt
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Bedenken bezüglich kameragestützter Fahrassistenzsysteme: Mitte Juli hat die Organisation deswegen Klage gegen Tesla eingereicht. Der Verband weist auf Datenschutzprobleme im Zusammenhang mit den Aufnahmen des Kamerasystems der Fahrzeuge hin. Die Aktivierung des sogenannten Wächter-Modus im öffentlichen Raum verstoße gegen Datenschutzrecht, Fahrzeughalter würden bei einer Aktivierung Bußgelder riskieren. Dies würde den Kundinnen und Kunden verschwiegen. Eine datenschutzkonforme Nutzung des Wächter-Modus sei “praktisch unmöglich”, da die Fahrzeuge die Umgebung kontinuierlich durch Kameras überwachen.
“Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin“, kritisierte Marion Jungbluth der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Datenschutzfolgenabschätzung müsse ernsthaft geprüft werden.
Auch der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg warnt vor dem Wächter-Modus und der Dashcam-Funktion bei Tesla. In seinem 36. Tätigkeitsbericht weist er darauf hin, dass es sich bei den gespeicherten Videoaufnahmen von Personen oder Kfz-Kennzeichen um personenbezogene Daten handelt. “Diese Daten dürfen nicht verarbeitet werden, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Grundlage hierfür oder eine Einwilligung”, warnt der Datenschützer. (dpa / hcz)