Österreich: Verbot von Gesichtserkennung zur Strafverfolgung gefordert

Überwachungskameras
Seit August 2020 setzt das BKA Österreich Gesichtserkennungssoftware im Regelbetrieb ein. (Quelle: Pixabay)

Amnesty International fordert ein Verbot von Gesichtserkennung zur Strafverfolgung in Österreich. Die Organisation warnt in einem neuen Bericht vor einem massiven Eingriff in die Menschenrechte durch die Technik. Seit August 2020 setzt das österreichische Bundeskriminalamt (BKA) Gesichtserkennung im Regelbetrieb ein. Dafür gebe es aber keine ausreichende rechtliche Grundlage, kritisiert die Menschenrechtsorganisation.

Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen greife in das Recht auf Privatsphäre ein. Insbesondere ein automatisierter Abgleich mit Datenbanken in Echtzeit stelle eine “menschenrechtswidrige Form der Massenüberwachung dar, für die es keine Rechtfertigung geben kann”. Denn beim Echtzeitbetrieb der Technik erfassen Kameras alle vorbeikommenden Menschen, unabhängig von einem individuellen Verdachtsfall.

Bei dem in Österreich eingesetzten System handelt es sich zwar nicht um eine Echtzeit-Gesichtserkennung, sondern Polizisten werten Aufnahmen nachträglich mit einer Software aus. Allerdings bezeichnet Amnesty International auch das als “menschenrechtlich höchst problematisch”. Gesichtserkennungssysteme seien fehleranfällig, würden bestehende Ungleichheiten verstärken – und das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung verletzen. Untersuchungen hätten gezeigt, dass vor allem nicht-weiße Personen, Frauen und Transpersonen häufig falsch erkannt werden.

Inwiefern das österreichische System marginalisierte Gruppen diskriminiert, sei unklar: Denn das Bundesinnenministerium habe von den Softwareherstellern keine Offenlegung der eingesetzten Algorithmen gefordert .

Gefahr für die Versammlungsfreiheit

Menschen könnten aus Angst vor der allgegenwärtigen Überwachung ihr Verhalten im Alltag ändern – und zum Beispiel nicht mehr an Demonstrationen teilnehmen oder frei ihre Meinung äußern. Solche Verhaltensanpassungen nennt man auch “Chilling-Effekte”. Im September 2020 war bekannt geworden, dass die Polizei nach Demonstrationen in Wien mithilfe von Gesichtserkennungstechnik nach mutmaßlichen Straftätern gesucht hatte.

“Gesichtserkennungstechnologie kann das Recht auf friedlichen Protest und freie Meinungsäußerung bedrohen und sich auch diskriminierend auswirken. Ihr Einsatz ist nicht mit unseren Menschenrechten vereinbar und muss daher verboten werden”, sagte Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

Im August 2020 war das Gesichtserkennungssystem nach einer einjährigen Testphase in den Regelbetrieb übergegangen. Das Innenministerium hatte jedoch erst nach mehreren parlamentarischen Anfragen darüber informiert. Amnesty International zeigt sich “überaus besorgt” über diesen “nahezu schleichenden Übergang”.

Die Technik wird vom österreichischen BKA bei Ermittlungen zu “vorsätzlich begangenen gerichtlich strafbaren Handlungen” verwendet – unabhängig vom Strafmaß. Die Polizei gleicht hierfür Bilder aus Überwachungskameras mit ihrer Datenbank ab. Laut Amnesty international sind in ihr etwa 600.000 verdächtige und verurteilte Personen gespeichert. Die Polizei nutzt die Technik häufig: Die Zeitung Der Standard hatte im vergangenen Jahr berichtet, dass sie zwischen Dezember 2019 und 1. Oktober 2020 931-mal eingesetzt wurde, um 1343 verdächtige Personen zu überprüfen.

Keine klare gesetzliche Grundlage

Als Rechtsgrundlage stützt sich das Innenministerium auf Paragraf 75 des Sicherheitspolizeigesetzes. Dieser enthalte jedoch “keine explizite und ausreichende Regelung zum Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie”, kritisiert Amnesty International.

Die Organisation fürchtet darüber hinaus, dass künftig auch ein Echtzeitabgleich stattfinden könnte – auch wenn das Innenministerium diesen aktuell nicht plane. Auch könnten künftig weitere Datenbanken wie etwa das Pass- und Führerscheinregister als Quelle für die Gesichtserkennung genutzt werden. Es sei wichtig, “zukünftige Einsatzmöglichkeiten zur Massenüberwachung beispielsweise durch Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen” frühzeitig zu verhindern.

“Unsere Sicherheit ist ein hohes Gut, das der Staat schützen muss. Der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie macht die Menschen in Österreich jedoch nicht viel sicherer, aber sehr viel unfreier. Für Erleichterungen in der polizeilichen Ermittlungsarbeit zahlen wir alle einen zu hohen Preis. Gesichtserkennung bedroht unsere Rechte in einem Maß, das ihr Nutzen nicht aufwiegen kann”, sagte Annemarie Schlack.

Außer einem Verbot von Gesichtserkennung zur Strafverfolgung in Österreich fordert Amnesty International auch ein weltweites Verbot: Gesichtserkennungstechnologie zu Identifizierungszwecken solle weder eingesetzt, entwickelt, produziert noch verkauft und exportiert werden dürfen. (js)