DUH klagt wegen Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht

Verpackungsmüll
Zahlreiche Geschäfte ignorieren die Gesetze bislang noch. Staatliche Kontrollen gibt es kaum. (Quelle: IMAGO / Panama Pictures)

Seit 1. Januar 2023 sind Restaurants und andere Geschäfte, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, eigentlich dazu verpflichtet, die Bestimmungen der gesetzlichen Mehrwegangebotsregelung umzusetzen. Dass viele Läden dieser Pflicht nicht nachkommen, hatten bereits Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Anfang des Jahres aufgedeckt. Da sich Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas weiterhin weigern, ihr Angebot anzupassen, hat die DUH nun Klagen die Konzerne und Franchise-Nehmer bei den Landgerichten München, Berlin, Köln und Deggendorf eingereicht.

Wie die Umweltschutzorganisation am Montag mitteilte, hätten sich die Ketten bislang geweigert, sich zur Einhaltung der gesetzlichen Mehrwegpflicht zu verpflichten. Die DUH hatte im Januar Testbesuche in mehreren Filialen der Firmen durchgeführt und dabei eigenen Angaben zufolge zahlreiche Verstöße festgestellt. Viele Geschäfte boten demnach überhaupt keine Mehrwegverpackungen an. Zudem fehlten Informationen für Kundinnen und Kunden über die Verpackungsalternativen – auch dazu sind die Anbieter eigentlich verpflichtet.

“Es ist erschreckend, dass millionenschwere Unternehmen wie Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas mit Klagen dazu gezwungen werden müssen, geltende Gesetze einzuhalten”, sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. “Anstatt konsequent das Mehrwegangebot nachzubessern und Verstöße auszuschließen, versuchen sie sich lieber über Anwälte mit fadenscheinigen Ausreden aus der Affäre zu ziehen.”

Bei den Testbesuchen Anfang des Jahres in Berlin, München und Köln hatte die DUH in 10 von 16 kontrollierten Ketten Verstöße festgestellt. Unternehmen wie Cinestar, Cineplex oder Backwerk hätten nach der Kritik aber nachgebessert und sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Dennoch gäbe es auch dort noch Verbesserungsbedarf: Es fehle weiterhin an Anreizen für die Kunden, sich für die Mehrwegalternativen zu entscheiden. Diese würden zudem mit einem “Wirrwarr” aus unterschiedlichen Mehrwegsystemen konfrontiert werden. Die DUH fordert hier mehr Einheitlichkeit – große Anbieter wie McDonalds, Edeka oder Tchibo beispielsweise setzen jeweils hauseigene Mehrwegverpackungen ein.

Unerwünschtes Kundenrecht

Restaurants, Cafés und die meisten Geschäfte mit Außerhausverzehr müssen seit dem Jahreswechsel wiederverwendbare Verpackungen für ihre Speisen und Getränke anbieten und wieder entgegennehmen. Kundinnen und Kunden haben fast überall ein Anrecht darauf, zur Mitnahme bestellte Speisen und Getränke auf Wunsch in einer Mehrwegverpackung zu bekommen – oder in selbstmitgebrachte Behälter verpacken zu lassen. Ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätis und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben.

Der Bundestag hatte das Gesetz im Mai 2021 beschlossen. Die Unternehmen hatten mehr als ein Jahr lang Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten.

Auch müssen die Betreiber die Kunden auf das jeweilige Mehrwegangebot hinweisen – beispielsweise mündlich während des Bestellvorgangs. Gegen diese Informationspflicht sei während der Testbesuche noch “weit umfangreicher” verstoßen worden als gegen die Angebotspflicht. Die Umweltschutzorganisation wirft den Unternehmen vor, die Nachfrage nach Mehrwegverpackungen gezielt klein zu halten, indem sie Kunden im Unklaren darüber ließen.

Schwaches Gesetz, fehlende Kontrollen

Kritik übt DUH nicht nur an den Unternehmen, sondern auch an den fehlenden Kontrollen seitens der zuständigen Behörden. Diese Aufgabe fällt eigentlich den Landesbehörden zu. Die Länder entscheiden selbst, ob sie die Aufgaben etwa an Kommunen abgeben. “Die Bundesländer müssen endlich ihre Vollzugsaufgaben erfüllen und festgestellte Verstöße konsequent sanktionieren. Nur so wird die Mehrwegangebotspflicht ernst genommen und in der Breite umgesetzt”, so Metz. Bis dahin setze man weiterhin auf eigene Kontrollen, rechtliche Maßnahmen und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Auch die Ausgestaltung des Gesetzes bewertet die DUH als unzureichend: Aktuell sieht die gesetzliche Regelung keine finanzielle Bevorzugung von Mehrweg gegenüber Einwegverpackungen vor – sie dürfen gleich viel kosten. Deswegen schlagen die Umweltschützer eine bundesweite Abgabe auf Einwegbecher, -boxen und -besteck von 20 Eurocent vor.

Nach Ansicht der DUH enthält das Gesetz zur Mehrwegangebotspflicht zahlreiche Schlupflöcher. So lässt es die Möglichkeit, umweltschädliche Einwegmaterialien wie Aluminium oder Pappe als Alternative zu Mehrwegverpackungen anzubieten. Die DUH fordert eine Ausweitung auch auf solche Materialien. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schloss sich Anfang Februar dieser Einschätzung an.

Kaffeehausketten, Fast-Food-Restaurants, Bäckereien und Kinos in Deutschland seien jährlich für mehr als 5,8 Milliarden weggeworfene Einwegbecher und 10 Milliarden Wegwerf-Essensboxen verantwortlich, so die DUH. (hcz)