EU-Parlament stimmt für Verbot von Greenwashing

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Nachhaltige Werbeversprechen helfen oft nur dem Gewissen – und seltener der Umwelt. (Quelle: IMAGO / wolterfoto)

Das EU-Parlament hat beschlossen, sogenanntes Greenwashing in der Werbung künftig zu verbieten. So wäre die Verwendung von Begriffen wie “umweltfreundlich”, “nachhaltig” oder “klimaneutral” nicht mehr erlaubt, solange es für die Aussagen zur Umweltverträglichkeit keinen Nachweis gibt.

Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch in Straßburg für das Vorhaben.

Zulässig sollen künftig auch nur noch Nachhaltigkeitssiegel auf Produkte sein, die auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von Behörden genehmigt wurden. Aktuell gibt es europaweit mehr als 200 verschiedene Umweltsiegel, ohne dass diese unbedingt vergleichbar wären.

Bislang lässt sich oft nicht nachprüfen, wie umwelt- und klimafreundlich die Produkte tatsächlich sind. Mit dem Vorstoß will die EU Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführendem Marketing schützen.

CO2-Ausgleich reicht nicht mehr

Auch soll es künftig nicht mehr reichen, Emissionszertifikate zu kaufen, um ein Produkt als klimaneutral oder gar -positiv bezeichnen zu dürfen. Dazu sagte die Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Europaparlament, Anna Cavazzini (Grüne), es darf “nicht mehr der Anschein entstehen, dass das Baumpflanzen im Regenwald die industrielle Produktion eines Autos” klimaneutral mache.

Verboten werden sollen künftig auch Aussagen über die Haltbarkeit von technischen Produkten wie zum Beispiel Waschmaschinen, wenn diese nicht bewiesen werden können. Außerdem soll man Dinge erst dann austauschen müssen, wenn es wirklich nötig ist und – wie etwa bei Druckerpatronen – nicht schon vorher dazu aufgefordert werden.

Vorausgegangene Klagen

Die Deutsche Umnwelthilfe (DUH) bewertet die Parlamentsentscheidung als Meilenstein für den Verbraucherschutz. “Endlich werden irreführende Werbeaussagen zur angeblichen Klimaneutralität von Produkten verboten”, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nun sei in Deutschland Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Zug, der die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen muss.

Die DUH hatte zuletzt zahlreiche Unternehmen wegen falscher Umwelt- und Klimaaussagen in der Werbung verklagt – überwiegend erfolgreich. Die Organisation warf Unternehmen wie dm, Beiersdorf, der 1. FC Köln GmbH und TotalEnergies vor, zu wenige oder gar keine Informationen darüber bereit zu stellen, wie die angebliche Klimaneutralität der Produkte zustande kommt.

Insgesamt hat die DUH gegen mindestens 21 Unternehmen juristische Verfahren wegen Greenwashing eingeleitet. Durch die Entscheidung in Brüssel sieht sich die Organisation in ihren Bestrebungen bestärkt.

Endgültige Abstimmung steht noch aus

Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßte die Entscheidung ebenso: Immer mehr Menschen wollten einen Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten, würden jedoch mit fragwürdigen Umweltversprechen in die Irre geführt. “Mit den neuen Regeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU künftig besser auf diese Angaben verlassen”, so die Grünen-Politikerin. Zudem sei es nicht nur für die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel gut, wenn Produkte länger genutzt würden.

Die neue Richtlinie wurde mit 593 Stimmen verabschiedet, bei 21 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder hatten sich zuvor auf diesen Schritt geeinigt. Die Mitgliedsstaaten müssen nun noch zustimmen, damit das Gesetz endgültig in Kraft treten kann. Das gilt aber als Formsache. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. (dpa / hcz)