Google Street View: Erneute Anträge auf Verpixelung nötig
Google plant, ab Mitte Juli aktualisierte Aufnahmen aus Deutschland in Street View zu veröffentlichen. Ein Teil der Bilder wurde dafür bereits im vergangenen Jahr angefertigt – ab dem 22. Juni sollen zudem wieder Kamerafahrzeuge in Deutschland unterwegs sein. Anträge auf Verpixelung von Häuserfronten müssen nun erneut gestellt werden.
Bei Street View können Nutzerinnen und Nutzer in Googles Kartendienst “Maps” fotografische Ansichten von Straßenzügen ansehen und sich in ihnen virtuell fortbewegen. Dazu fotografiert der Konzern Straßenzüge mithilfe von Kamera-Fahrzeugen und -Rucksäcken. In Deutschland wurde Street View Ende 2010 eingeführt – die bislang darin enthaltenen Bilder wurden bereits in den Jahren 2008 und 2009 aufgenommen.
Wie Google am Donnerstag mitteilte, können die damals gemachten Bilder “Straßen und Gebäude von heute nicht mehr angemessen abbilden”. Deshalb würden die alten Aufnahmen nun entfernt und durch neue ersetzt.
Street View soll zunächst für die 20 größten Städte Deutschlands aktualisiert werden. Die Aufnahmen für die Aktualisierung wurden teils schon im vergangenen Jahr angefertigt, unter anderem in Berlin, Hamburg und München. Eine vollständige Übersicht der Regionen, in denen im Jahr 2022 Bilder gemacht wurden, bietet Google online an.
Datenschutzbeauftragter eingebunden
Das Bildmaterial werde in “enger Abstimmung mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit” aktualisiert, so Google. Weil die Deutschlandzentrale des Konzerns ihren Sitz in Hamburg hat, ist der dortige Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs für Google zuständig.
Fuchs betonte, dass die Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Kamera-Aufnahmen 2022 nicht darüber informiert gewesen sei, dass sie auch für Street View verwendet werden könnten. Dies war nach Angaben von Google damals noch nicht beabsichtigt gewesen. Er habe den Konzern aufgefordert, über die geänderten Pläne zu informieren.
Zusätzlich sollen ab dem 22. Juni erneut Kamera-Autos des Konzerns durch Deutschland fahren. Geplant sind Fahrten unter anderem in Bremen, Kassel, Köln, Halle und Heilbronn. Wo und wann die Fahrzeuge in Deutschland unterwegs sein werden, lässt sich ebenfalls bei Google nachsehen.
Erneuter Widerspruch notwendig
Als Street View im Jahr 2010 in Deutschland eingeführt wurde, hatte es breite Kritik von Datenschützern und aus der Politik an dem Dienst gegeben. Der Verband der Hauseigentümer und der Deutsche Mieterbund hatten damals dazu aufgerufen, Widerspruch einzulegen – Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses konnten so die Ansicht ihrer Gebäude unkenntlich machen lassen. Google zufolge hatten im Oktober 2010 genau 244.237 Haushalte von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht.
Die Einwände aus dem Jahr 2010 gelten allerdings nicht für das neue Bildmaterial: Wer sein Wohnhaus auch nach der Aktualisierung verpixelt haben möchte, muss daher einen neuen Widerspruch einreichen – das ist ab sofort möglich.
Wurde die Unkenntlichmachung vor der Veröffentlichung des Bildes beantragt, so wird das Haus von Beginn an nur verpixelt dargestellt. Geht der Antrag erst nach Veröffentlichung der Bilder bei Google ein, erfolgt die Verpixelung nachträglich, erklärt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte. Die Änderung werde jeweils in den Rohdaten vorgenommen, Google bewahrt die Originalaufnahmen also nicht auf.
Widerspruch lässt sich beispielsweise per Online-Formular einlegen. Neben der Adresse müssen dabei auch Angaben zum Gebäude gemacht werden. Auch per E-Mail an streetview_deutschland@google.com, Brief oder über die Funktion “Problem melden” von Google Street View ist ein Widerspruch möglich.
Laut dem Datenschutzbeauftragten fordert Google in der Regel keinen Nachweis dafür, dass die Antragsteller tatsächlich Eigentümer oder Mieter des betroffenen Hauses sind. Zulässig und rechtlich erheblich seien aber nur Anträge, die von Betroffenen stammen. Ab Juni 2023 eingelegte Widersprüche sollen auch bei zukünftigen Aktualisierungsfahrten berücksichtigt werden.
Gesichter und Kfz-Kennzeichen macht Google wie schon bisher vor der Veröffentlichung unkenntlich, ohne dass hierfür ein Antrag gestellt werden muss. Wenn man selbst oder das eigene Fahrzeug in Street View abgebildet ist, kann aber auch eine Unkenntlichmachung der gesamten Person oder des gesamten Autos beantragt werden, so der Datenschützer.
Apple fotografiert ebenfalls Gebäude
Mit Look Around hat auch Apple eine ähnliche Funktion wie Street View in seinen Kartendienst integriert. Der Anbieter schickt derzeit ebenfalls erneut Kamera-Fahrzeuge und -Rucksäcke durch Deutschland: Wo und wann diese unterwegs sind, lässt sich auf der Apple-Karten-Webseite nachlesen.
Wer sein Wohnhaus nicht auf Look Around abgelichtet sehen möchte, kann auch bei Apple eine Unkenntlichmachung beantragen. Betroffene sollen dazu eine E-Mail an MapsImageCollection@apple.com senden.
Nach Angaben des zuständigen Datenschutzbeauftragten kann die Anfertigung und Veröffentlichung von Bildern aus öffentlichen Straßenraum bei Diensten wie Street View mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Einklang stehen. Es dürfen aber nur Bereiche fotografiert werden, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind. Etwa durch die Verpixelung von Gesichtern muss zudem sichergestellt werden, dass die Rechte von Betroffenen gewahrt werden. Auch die Widerspruchsmöglichkeit muss gegeben sein. (dpa / js)