Google Street View: Verpixelung muss neu beantragt werden
Google schickt derzeit Kamerafahrzeuge durch Deutschland, um aktualisierte Fotos für den Dienst Street View aufzunehmen. Wer sein Haus zum Start des Dienstes im Jahr 2010 hatte verpixeln lassen, muss nun einen neuen Antrag stellen. Darauf weist der Hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel hin.
Bei Street View können Nutzerinnen und Nutzer in Googles Kartendienst “Maps” fotografische Rundum-Ansichten von Straßenzügen ansehen und sich in ihnen virtuell fortbewegen. Dazu fotografiert der Konzern Straßenzüge mithilfe von Kamera-Fahrzeugen und -Rucksäcken. In Deutschland war der Dienst im Jahr 2010 gestartet – mit Bildern aus den Jahren 2008 und 2009.
Damals hatte es breite Kritik von Datenschützern und aus der Politik gegeben. Der Verband der Hauseigentümer und der Deutsche Mieterbund hatten beispielsweise dazu aufgerufen, Widerspruch einzulegen – Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses konnten so die Ansicht ihrer Gebäude unkenntlich machen lassen.
Seit dem Sommer 2023 aktualisiert Google das Bildmaterial – zunächst mit Aufnahmen aus dem Jahr 2022. Zusätzlich hatte der Konzern bis Oktober 2023 auch wieder Fahrzeuge durch Deutschland geschickt, um weitere Aufnahmen anzufertigen.
Diese Arbeit setzt Google nun seit März 2024 fort: Noch bis November sollen die Kamerawagen neues Bildmaterial anfertigen. Wann und wo sie unterwegs sind, lässt sich bei Google einsehen.
Erneuter Widerspruch notwendig
Die Widersprüche aus dem Jahr 2010 gelten jedoch nicht für die neuen Aufnahmen. Darauf hat der Hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel am Montag auf der vom Bundesbildungsministerium geförderten Forschungsinitiative “Plattform Privatheit” erneut hingewiesen.
Er erklärte: “Die Abbildung von Haus, Wohnung, Garten und Umgebung erlaubt Rückschlüsse auf Ausstattung, finanzielle Verhältnisse, soziales Niveau und städtebauliche Einbindung, Infrastruktur, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit, Diebstahlsmöglichkeiten und vieles mehr. Daher ist es auch nachvollziehbar, dass diese öffentliche, weltweit zugängliche Präsentation des eigenen Heims nicht allen recht ist, die dort leben und die Wohnung oder das Haus als ihren Rückzugsort ansehen.” Und weiter: “Jede Person muss ihr Recht, selbst darüber bestimmen zu können, wer welche Informationen über sie selbst erhebt und weltweit öffentlich macht, auch gegenüber einem Weltkonzern geltend machen können. Niemand muss Widerspruch einlegen, aber jeder soll es können.”
Widerspruch lässt sich bei Google beispielsweise über ein Online-Formular einlegen. Neben der Adresse müssen dabei auch Angaben zum Gebäude gemacht werden. Auch per E-Mail an streetview_deutschland@google.com, Brief (an: Google LLC, Betr.: Street View, PO Box 111607, 20416 Hamburg) oder über die Funktion “Problem melden” in Google Street View lässt sich der Widerspruch einlegen.
Bezieht sich der Widerspruch auf ein Haus, das noch nicht bei Street View zu sehen ist, verpixelt Google das Bildmaterial direkt vor Veröffentlichung. Aber auch bei den bereits veröffentlichten Aufnahmen kann die Unkenntlichmachung nachträglich beantragt werden.
Laut dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, der in Deutschland für Google zuständig ist, nimmt der Konzern die Änderungen jeweils in den Rohdaten vor – die Originalaufnahmen bewahrt das Unternehmen also nicht auf.
Nicht notwendig ist der Widerspruch übrigens für Gesichter und Kfz-Kennzeichen – diese macht Google selbstständig vor Veröffentlichung unkenntlich. Wenn man selbst oder das eigene Fahrzeug in Street View abgebildet ist, kann aber auch eine Unkenntlichmachung der gesamten Person oder des gesamten Autos beantragt werden.
Apple fotografiert ebenfalls für Karten-Dienst
Mit Look Around gibt es auch im Kartendienst von Apple eine ähnliche Funktion wie Street View. Auch Apple fotografiert zwischen Mitte April und Mitte August Straßenzüge in Deutschland – wann und wo lässt sich auf der Apple-Karten-Webseite nachlesen.
Wer sein Wohnhaus nicht auf Look Around abgelichtet sehen möchte, kann auch bei Apple eine Unkenntlichmachung beantragen. Betroffene sollen dazu eine E-Mail an MapsImageCollection@apple.com senden. (js)