Google aktualisiert Aufnahmen in Street View

Kamera-Fahrzeug von Google in Hunteburg
Sowohl Google als auch Apple schicken aktuell Kamera-Fahrzeuge durch Deutschland. (Quelle: IMAGO / Fotostand)

Google hat am heutigen Dienstag damit begonnen, aktualisierte Fotos aus Deutschland in Street View zu veröffentlichen. Auch sind weiterhin Kamerafahrzeuge in Deutschland unterwegs. Anträge auf Verpixelung von Häuserfronten können weiter gestellt werden – auch für bereits veröffentlichtes Bildmaterial.

Bei Street View können Nutzerinnen und Nutzer in Googles Kartendienst “Maps” fotografische Rundum-Ansichten von Straßenzügen ansehen und sich in ihnen virtuell fortbewegen. Dazu fotografiert der Konzern Straßenzüge mithilfe von Kamera-Fahrzeugen und -Rucksäcken. In Deutschland war der Dienst im Jahr 2010 gestartet – mit Bildern aus den Jahren 2008 und 2009.

Wie Google am Dienstag mitteilte, hat das Unternehmen nun damit begonnen, neue Aufnahmen aus dem Jahr 2022 zu veröffentlichen. Ab heute sollen Bilder aus den 20 größten deutschen Städten online verfügbar sein. Zusätzlich seien “viele andere Regionen in Deutschland zum ersten Mal” in Street View enthalten.

Die Fotos hatte der Konzern bereits im vergangenen Jahr aufgenommen. Eine vollständige Übersicht der Regionen, in denen 2022 Bilder gemacht wurden, bietet Google online an.

Google-Fahrzeuge sind aktuell noch unterwegs

Seit Juni 2023 ist Google zudem erneut mit Fahrzeugen in Deutschland unterwegs, um zusätzliche Aufnahmen zu erstellen. An bestimmten Orten werden die Bilder auch mithilfe von Kamerarucksäcken gemacht. Neues Bildmaterial will der Konzern noch bis Oktober anfertigen – wo und wann, lässt sich ebenfalls bei Google einsehen.

Anfang Juni hatte Google angekündigt, Street View werde in “enger Abstimmung mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit” aktualisiert. Weil die Deutschlandzentrale des Konzerns ihren Sitz in Hamburg hat, ist der dortige Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs für Google zuständig.

Bei der Einführung von Street View in Deutschland im Jahr 2010 hatte es breite Kritik von Datenschützern und aus der Politik an dem Dienst gegeben. Der Verband der Hauseigentümer und der Deutsche Mieterbund hatten damals dazu aufgerufen, Widerspruch einzulegen – Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses konnten so die Ansicht ihrer Gebäude unkenntlich machen lassen. Fast eine Viertelmillion Menschen hatten von diesem Recht Gebrauch gemacht.

Die damals eingereichten Widersprüche gelten allerdings nicht für das neue Bildmaterial. Wer sein Wohnhaus auch nach der Aktualisierung verpixelt haben möchte, muss dies erneut beantragen.

Widerspruch auch nach Veröffentlichung möglich

Vorab möglich ist das bei den Aufnahmen, die Google im Laufe der nächsten Monate noch anfertigt. Die betroffenen Häuser werden dann von Beginn an nur verpixelt dargestellt. Aber auch bei den bereits veröffentlichten Aufnahmen aus dem vergangenen Jahr kann die Unkenntlichmachung nachträglich beantragt werden. Laut dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten nimmt Google die Änderungen jeweils in den Rohdaten vor – die Originalaufnahmen bewahrt das Unternehmen also nicht auf.

Widerspruch lässt sich beispielsweise per Online-Formular einlegen. Neben der Adresse müssen dabei auch Angaben zum Gebäude gemacht werden. Auch per E-Mail an streetview_deutschland@google.com, Brief oder über die Funktion “Problem melden” von Google Street View ist ein Widerspruch möglich.

Laut dem Datenschutzbeauftragten fordert Google in der Regel keinen Nachweis dafür, dass die Antragsteller tatsächlich Eigentümer oder Mieter des betroffenen Hauses sind. Zulässig und rechtlich erheblich seien aber nur Anträge, die von Betroffenen stammen. Ab Juni 2023 eingelegte Widersprüche sollen auch bei zukünftigen Aktualisierungsfahrten berücksichtigt werden.

Gesichter und Kfz-Kennzeichen macht Google wie schon bisher vor der Veröffentlichung unkenntlich, ohne dass hierfür ein Antrag gestellt werden muss. Wenn man selbst oder das eigene Fahrzeug in Street View abgebildet ist, kann aber auch eine Unkenntlichmachung der gesamten Person oder des gesamten Autos beantragt werden, so der Datenschützer.

Apple fotografiert ebenfalls

Je nach Bundesland sind bis Anfang Oktober auch Kamera-Fahrzeuge und -Rucksäcke von Apple in Deutschland unterwegs. Mit Look Around gibt es auch im Kartendienst von Apple eine ähnliche Funktion wie Street View. Wo und wann der Anbieter unterwegs ist, lässt sich auf der Apple-Karten-Webseite nachlesen.

Wer sein Wohnhaus nicht auf Look Around abgelichtet sehen möchte, kann auch bei Apple eine Unkenntlichmachung beantragen. Betroffene sollen dazu eine E-Mail an MapsImageCollection@apple.com senden. (dpa / js)