Google will Cookie-Ablehnung erleichtern - nach Strafzahlungen
Der Internetkonzern Google will seine Cookie-Banner mit einer Schaltfläche ausstatten, die alle Cookies ablehnt. Zuvor sah sich das Unternehmen mit Vorwürfen konfrontiert, den Nutzerinnen und Nutzern unnötig zu erschweren, die Cookies-Speicherung zu verweigern.
“Google hat uns mitgeteilt, dass sie jetzt in der Europäischen Union, der Schweiz und Großbritannien diesen ‘alles ablehnen’-Button Stück für Stück etablieren wollen”, sagte Hamburgs oberster Datenschützer Thomas Fuchs am Mittwoch bei der Vorlage des Tätigkeitsberichts seiner Behörde für 2021.
In Frankreich werde die Änderung als erstes vorgenommen, dort waren bereits Bußgelder gegen Google und Facebook verhängt worden. Danach soll bald auch Deutschland folgen.
Genervte Nutzer stimmen zu
Fuchs hatte Google nach eigenen Angaben in der vergangenen Woche in einem Schreiben aufgefordert, die Cookie-Banner zu überarbeiten, weil sie nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprächen. “Die gute Nachricht ist, dass es jetzt eine schriftliche Zusage von Google gibt”, diesen Button zeitnah zu programmieren und dann als Standard zur Verfügung zu stellen, betonte Fuchs.
Denn viele Nutzerinnen und Nutzer seien von Cookie-Bannern extrem genervt, klickten diese einfach weg, indem sie ihnen zustimmten. Wollten sie Cookies aber ablehnen, müssten sie auf vielen Seiten sehr tief in Auswahlmechanismen hineingehen.
“Deswegen ist es von großer Bedeutung, dass jeder der im Internet surft, auch die Möglichkeit haben muss, gleich auf der ersten Ebene […] die Verwendung seiner Daten insbesondere für Werbezwecke ablehnen zu können.” Fuchs kündigte außerdem an, jetzt auch auf Facebook zuzugehen. Er ist für beide Konzerne zuständig, weil sich ihre Deutschlandzentralen in Hamburg befinden.
Frankreich verhing Strafzahlungen
Eine Google-Sprecherin bestätigte, dass Fuchs schriftlich zu einer Überarbeitung der Cookie-Banner aufgefordert und man daraufhin geantwortet habe, dass der “alles ablehnen”-Button in der EU, in der Schweiz und Großbritannien eingeführt werde.
Die Änderung erfolge aber nicht auf die Aufforderung des Datenschützers hin, sondern wegen der Anordnung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, betonte die Sprecherin. Diese hatte im Januar gegen zwei Google-Töchter Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro verhängt; gegen Facebook waren es 60 Millionen Euro.
Bereits im Dezember 2020 musste Google in Frankreich 100 Millionen Euro Strafe zahlen. Damals bestand noch das Problem, dass google.fr bereits Werbe-Cookies auf den Geräten der Nutzer speicherte, bevor diese ihr Einverständnis gegeben hatten. Selbst wenn Nutzer personalisierte Werbung in den Google-Einstellungen deaktiviert hatten, wurde weiterhin ein Werbe-Cookie gespeichert.
Die nervigen Tricks der Betreiber
Betreiber von Webseiten sind nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet, die Nutzer um Erlaubnis zu fragen, bevor sie Cookies speichern, die nicht unbedingt für den Betrieb der Webseite benötigt werden. Cookies dienen zumeist Werbezwecken und ermöglichen es, Nutzer Webseiten-übergreifend zu identifizieren und deren Verhalten und Gewohnheiten zu analysieren. Die gesammelten Daten werden dann unter anderem für personalisierte Werbung genutzt.
Die vorgeschriebenen Einwilligungsdialoge sind in vielen Fällen so gestaltet, dass sie die Nutzer dazu verleiten, die optionalen Cookies anzunehmen. Man spricht hier von “Dark Patterns”. Beispielsweise sind die Schaltflächen zur Ablehnung von Cookies häufig ausgegraut oder nur nach Scrollen zu sehen.
Im aktuellen Fall bei Google und dessen Tochter YouTube können die Nutzer Cookies zwar mit einem Klick annehmen, benötigen aber zahlreiche mehr, um abzulehnen. Dieses Muster findet sich zwar auch auf anderen Internetseiten, doch muss bei Google jede Kategorie einzeln ausgewählt werden – erst nach fünf Klicks und Ladezeiten sind die Cookies abgelehnt.
Verbraucherzentrale klagt
“Mit Tricks bei der Gestaltung der Cookie-Banner versuchen Unternehmen die Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erschleichen, um an möglichst viele persönliche Informationen zu gelangen, diese zu sammeln und zu verarbeiten”, kritisierte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Organisation hatte am Mittwoch angekündigt, wegen der Gestaltung der Cookie-Banner gegen Google vor dem Landgericht Berlin zu klagen.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale setzt Google die “Dark Patterns” ein, damit Besucherinnen und Besucher der Seite eine möglichst umfassende Einwilligung abgeben. Das Unternehmen verstoße damit gegen Datenschutz-Regelungen aus dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie gegen EU-Recht.
Ob die Kritik nach den von Google angekündigten Änderungen weiter bestehen wird, ist noch unklar. Zudem hat der Konzern kein konkretes Datum für die Umstellung in Deutschland genannt. (dpa / hcz)