Jordanien: NGOs fordern Freilassung von verurteiltem Journalisten

Gebäude in der Hauptstadt von Jordanien mit Landesflagge
Organisationen wie Reporter ohne Grenzen kritisieren das jordanische Gesetz gegen Internetkriminalität, weil es Haftstrafen für Veröffentlichungen in sozialen Medien erlaubt. (Quelle: IMAGO / Christian Offenberg)

Der jordanische Journalist Ahmad Hassan al-Zoubi wurde vor wenigen Tagen festgenommen, um eine Gefängnisstrafe zu verbüßen. Unter anderem Amnesty International berichtet, er sei im Jahr zuvor wegen eines regierungskritischen Facebook-Beitrags zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Amnesty und das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) fordern seine sofortige Freilassung.

Wie Amnesty International berichtet, wurde der Medienschaffende am 2. Juli von Sicherheitskräften festgenommen. Damit werde ein bereits im Jahr 2023 gefälltes Gerichtsurteil vollstreckt. Damals war er zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden – bisher aber weiter in Freiheit verblieben.

Unter Berufung auf Gerichtsdokumente berichtet Amnesty, Ahmad Hassan al-Zoubi sei wegen eines Beitrags bei Facebook angeklagt worden, in dem er die Reaktion der Regierung auf Streiks im Transportwesen kritisiert hatte. Im Dezember 2022 hatten unter anderem Lkw-Fahrer gegen steigende Benzinpreise demonstriert und deshalb auch gestreikt.

Was genau der Verurteilte geschrieben hatte, berichtet Amnesty nicht. Der NGO zufolge ist al-Zoubi in Jordanien ein bekannter Journalist, Theaterautor und Satiriker, der für verschiedene Medien geschrieben und die jordanische Nachrichtenseite “Sawaleif” gegründet hat.

Höhere Strafe im Berufungsverfahren

Zunächst sei er im Juni 2023 von einem Gericht zu zwei Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt worden. Angaben seines Anwalts zufolge wurde er wegen angeblicher “Anstiftung zum Unfrieden” für schuldig befunden. Die Staatsanwaltschaft habe sich dabei auf den Facebook-Beitrag bezogen und auch auf den Kommentarbereich verwiesen, in dem andere Personen “aufwiegelnde Äußerungen” veröffentlicht hätten.

Nachdem die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen war, sei das Urteil Ende Juli 2023 auf ein Jahr Gefängnis und eine Geldstrafe von umgerechnet etwa 260 Euro erhöht worden.

Aya Majzoub von Amnesty International sagte: “Niemand sollte inhaftiert werden, nur weil er in den sozialen Medien Kritik an den Behörden geäußert hat. Die Inhaftierung von Ahmad Hassan al-Zoubi ist Teil einer weit verbreiteten, anhaltenden Verfolgung von Dissidenten in Jordanien, die in den letzten Monaten Hunderte von Personen zum Ziel hatte.”

Carlos Martinez vom CPJ konstatierte: “Die jordanischen Behörden verstärken die Zensur und nehmen zunehmend Journalisten fest, anstatt ihnen zu erlauben, sich frei zu äußern.”

Amnesty kritisiert, das Berufungsgericht habe sein Urteil verkündet, ohne eine Verhandlung anzusetzen. Weder al-Zoubi noch sein Anwalt hätten die Gelegenheit erhalten, sich zu verteidigen.

Nach jordanischem Recht könne keine weitere Berufung eingelegt werden. Es sei nur in Ausnahmefällen möglich, besondere Berufungsanträge einzureichen – in diesem Fall seien aber bereits drei Anträge abgelehnt worden.

Kritik an vagen Gesetzen

Sowohl Amnesty als auch das CPJ fordern die sofortige Freilassung von Ahmad Hassan al-Zoubi. Sie fordern außerdem, vage und weit gefasste Gesetze zu ändern – wie das “Cybercrime-Gesetz” – die zur Kriminalisierung von Meinungsäußerungen missbraucht werden. Angaben von Amnesty zufolge wurde der Journalist unter anderem auf Grundlage einer früheren Fassung dieses Gesetzes verurteilt.

Im August 2023 hatte der jordanische König Änderungen des Gesetzes gebilligt, an denen internationale Menschenrechtsorganisationen zuvor scharfe Kritik geübt hatten. Während sich das Gesetz nach offiziellen Angaben gegen Straftaten im Internet richten sollte, hatten sie vor einer Gefährdung der Meinungsfreiheit, der Privatsphäre und des Rechts auf Informationen gewarnt. Das Gesetz sei repressiv, mehrdeutig und stünde nicht im Einklang mit den internationalen Menschenrechten.

Reporter ohne Grenzen (RSF) hatte damals kritisiert: “Dieser Gesetzentwurf ist symptomatisch für den gravierenden Rückgang der Pressefreiheit in Jordanien. Mit seiner ungenauen Sprache und seinem strafenden Ansatz ermöglicht es Staatsanwälten eine strengere Kontrolle über Online-Medien und fördert die Selbstzensur.”

Seit der Gesetzesänderung hat Amnesty International eigenen Angaben zufolge ein verstärktes Vorgehen gegen freie Meinungsäußerungen im Land beobachtet. Laut dem CPJ wurde erst vor wenigen Wochen die Journalistin Heba Abu Taha wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz zu einem Jahr Haft verurteilt.

Auf der von RSF geführten Rangliste der Pressefreiheit belegt das autoritär regierte Jordanien Rang 132 von 180 Staaten. Medienschaffende müssten Mitglied des staatlich kontrollierten Presseverbands sein. Zwar würden sie nur selten für längere Zeit inhaftiert, jedoch durch zahlreiche Gesetze und deren willkürliche Anwendung gegängelt sowie eng vom Geheimdienst überwacht. Seit dem Jahr 2013 seien zahlreiche Internetseiten gesperrt worden. (js)