Meta will Zustimmung für personalisierte Werbung einholen
Meta will künftig die Einwilligung von Nutzerinnen und Nutzern einholen, um ihre Daten zu Werbezwecken zu verarbeiten. Das hat der Konzern am Dienstag bekanntgegeben. Anfang des Jahres hatte Meta eine Millionenstrafe zahlen müssen, weil das bisherige Vorgehen auf Facebook und Instagram nicht mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Einklang steht.
Die Änderung soll laut Ankündigung in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz gelten. Für die Verarbeitung “bestimmter Daten” zu Werbezwecken werde dort künftig die Einwilligung von Nutzerinnen und Nutzern eingeholt.
Wann genau die Änderung eingeführt wird, bleibt unklar. Meta kündigte an, “in den kommenden Monaten” weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Wie das Wall Street Journal berichtet, soll Meta gegenüber europäischen Datenschutzbehörden angegeben haben, die Änderung lasse sich bis Ende Oktober umsetzen.
Der Ankündigung geht ein langer Streit voraus: Meta ermöglicht es seinen Firmenkunden, auf den Plattformen Facebook und Instagram personalisierte Werbung auf Grundlage der Online-Aktivitäten von Nutzerinnen und Nutzern zu schalten. In der Europäischen Union regelt die DSGVO, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. In der Regel ist dazu die Zustimmung der Betroffenen notwendig. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn die Informationen zur Erfüllung eines Vertrages tatsächlich erforderlich sind: beispielsweise bei Lieferdiensten, die eine Anschrift zwingend benötigen.
Auf diese Ausnahme hatte sich bis vor kurzem auch Meta berufen – und die Datenverarbeitung zu Werbezwecken im Jahr 2018 in den Nutzungsbedingungen für seine Dienste festgeschrieben. Wer Facebook oder Instagram nutzen wollte, musste diesen zustimmen. Die österreichische Organisation Noyb hatte damals Beschwerde dagegen eingereicht.
Millionenstrafe für Meta
Anfang des Jahres hatte die irische Datenschutzbehörde allerdings entschieden, dass sich der Konzern nicht auf diese Ausnahme berufen darf – und eine Geldstrafe in Höhe von 390 Millionen Euro verhängt. Die irische Behörde ist für das Unternehmen zuständig, weil es seinen europäischen Sitz in dem Land hat.
Diese Entscheidung ging wiederum auf den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zurück. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zusammen und hatte die irische Behörde im Dezember überstimmt, nachdem diese das Vorgehen von Facebook zunächst als zulässig angesehen hatte.
Die irische Datenschutzaufsicht musste daraufhin eine entsprechende Entscheidung veröffentlichen. Darin wurde Meta auch angewiesen, seine Praktiken bei der Datenverarbeitung innerhalb von drei Monaten in Einklang mit den Vorgaben der DSGVO zu bringen.
Rechtsgrundlage bereits zuvor angepasst
Der Konzern hatte zunächst reagiert, indem er sich auf eine andere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung berufen hatte: Seit Anfang April beruft Meta sich nicht mehr auf eine vertragliche Vereinbarung, sondern macht ein “berechtigtes Interesse” geltend. In diesem Zuge wurde europäischen Nutzerinnen und Nutzern auch ermöglicht, der Sammlung von Informationen über ihr Online-Verhalten zu Werbezwecken nachträglich zu widersprechen.
Noyb hatte dieses Vorgehen im April scharf kritisiert. Nach Einschätzung der Organisation wurde eine “illegale Praxis wird durch die nächste illegale Praxis ersetzt”. Stattdessen sei rechtlich aber eine sogenannte Opt-In-Einwilligung notwendig – Nutzerinnern und Nutzer müssten der Datenverarbeitung also ausdrücklich zustimmen, bevor sie einsetzt.
Im Juli hatte dann auch der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Meta sich nicht auf ein “berechtigtes Interesse” berufen darf.
Noyb kritisiert Unklarheiten
Auf die jetzige Ankündigung von Meta reagierte Noyb skeptisch und erklärte, es sei unklar, ob die Zustimmungspflicht vollständig umgesetzt werde. Metas Ankündigung könnte aber auch “endlich einen Fortschritt in Sachen Datenschutz” bedeuten. Noyb kritisiert aber, dass Meta von “bestimmten” Daten spricht – denn die DSGVO gelte “für alle Arten personenbezogener Daten und für jede Art der Verarbeitung”.
Max Schrems von Noyb erklärte: “Wir werden sehen, ob Meta die Zustimmungspflicht tatsächlich für die gesamte Nutzung personenbezogener Daten für Werbung anwenden wird.” Sollte Meta das Gesetz “nicht vollständig” einhalten, werde seine Organisation “natürlich weiter dagegen vorgehen”. (js)