Regierung versucht verfassungswidriges Gesetz gegen Hass zu retten

Wütender Emoticon
Noch nicht einmal in Kraft getreten und schon verfassungswidrig: Das Gesetz gegen Hasskriminalität wird für die Bundesregierung zum Problem.

Das Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, das Justizministerin Christine Lambrecht auf den Weg gebracht hatte, ist – wie von Kritikern vorausgesagt – verfassungswidrig. Nun verlangt sie von Innenminister Horst Seehofer und Wirtschaftsminister Peter Altmaier, dass sie die Fehler korrigieren. Das geht aus einem Schreiben der SPD-Ministerin an ihren Kollegen von CSU und CDU hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Seehofer und Altmaier sollten sich “mit Nachdruck dafür einsetzen”, dass Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts schnellstmöglich umgesetzt würden und das Gesetz noch in diesem Jahr erneut dem Bundespräsidenten vorgelegt werden könne. Kritik während des Gesetzgebungsverfahrens war von der Bundesregierung immer wieder ignoriert worden.

Flickengesetz

Laut Spiegel Online rechnen Experten damit, dass das Gesetz nach der anstehenden Bearbeitung grundgesetzkonform sein wird. Allerdings sollen die Änderungen offenbar nicht – wie üblich – in das Gesetz selbst eingearbeitet werden. Wie das Bundesinnenministerium gegenüber dem Spiegel erklärte, ist stattdessen ein zweites Reparaturgesetz geplant. Die Diskussionen innerhalb der Regierung um das Nachbesserungsgesetz seien aber noch nicht abgeschlossen.

Würden Änderungen am bereits verabschiedeten Gesetz vorgenommen, müsste es noch einmal in Bundestag und Bundesrat diskutiert und abgesegnet werden. Über den Umweg eines Reparaturgesetzes soll dieses Verfahren umgangen werden, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

Probleme waren absehbar

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das bereits beschlossene Gesetz Anfang Oktober gestoppt. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Bestandsdatenauskunft, die auch Auswirkungen auf das neue Gesetz hat. Als problematisch wird unter anderem angesehen, dass soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter Hasskommentare künftig an das Bundeskriminalamt (BKA) melden sollen, das dann auf Nutzerdaten bei den Anbietern zugreifen darf. Unter die Regelung fallen etwa Morddrohungen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen, die Billigung von Straftaten sowie die Verbreitung von Kinderpornografie.

Die Probleme waren absehbar: Im Vorfeld hatten zahlreiche Kritiker, darunter die EU-Kommission, der Bundesdatenschutzbeauftragte, Journalistenverbände sowie die Opposition massive Bedenken vorgebracht. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte in einer im September veröffentlichten Untersuchung die Rechtmäßigkeit des Gesetzes angezweifelt. Ein Änderungsantrag der Grünen wurde im Bundestag dennoch abgelehnt.

Umstrittenes Vorgehen des Präsidenten

Dieses Vorgehen ist höchst ungewöhnlich: Normalerweise stoppt das Staatsoberhaupt Gesetze, die seiner Ansicht nach gegen die Verfassung verstoßen, anstatt sie diskret korrigieren zu lassen. Sowohl die Süddeutsche Zeitung als auch der Tagesspiegel hatten das Vorgehen des Präsidenten kritisiert. Der Tagesspiegel schreibt, Steinmeier erspare den Gesetzesautoren damit die “Peinlichkeit”, dass das Gesetz insgesamt gestoppt werde. Das Bundespräsidialamt bezeichnete das Vorgehen als “verfassungsorgantreue Zusammenarbeit”.

Ungewöhnlich ist auch, dass Lambrecht die weitere Bearbeitung des Gesetzes nicht im eigenen Ministerium erledigt, sondern dem Innen- und Wirtschaftsministerium übergibt. Das Gesetz gilt als Prestigeprojekt der Justizministerin und war von ihr auch als Reaktion auf die rechtsextremen Angriffe von Halle, Hanau und Kassel vorgestellt worden.

Kritik aus der Opposition

Der Grünenfraktionsvorsitzende Konstantin von Notz äußerte gegenüber dem Spiegel seinen Unmut über das Vorgehen der Regierung: “Die Große Koalition scheint zusehends nicht mehr in der Lage, verfassungskonforme Regelungen vorzulegen, und bringt darüber hinaus den Bundespräsidenten in die Bredouille.”

Manuel Höferlin, digitalpolitischer Sprecher der FPD-Bundestagsfraktion kritisiert: “Der Bundespräsident ist nicht die Reparaturwerkstatt für verkorkste Gesetze der Bundesregierung.” An der Zuständigkeit des Innenministeriums für das Reparaturgesetz ließe sich erkennen, dass die Bundesregierung versucht, die notwendigen gesetzlichen Änderungen möglichst unbemerkt durchs Parlament zu mogeln.

Bislang ist es laut Tagesspiegel in der Geschichte der Bundesrepublik nur acht mal vorgekommen, dass das ein Bundespräsident ein Gesetz endgültig abgelehnt hat. Zuletzt war das im Jahr 2006 unter Horst Köhler der Fall. Er hatte damals das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung und die Neuregelung der Verbraucherinformationen gestoppt. Hatten Bundespräsidenten in der Vergangenheit Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, zeichneten sie es teils dennoch ab und äußerten ihre Bedenken aber in öffentlichen Erklärungen. (dpa / hcz)