SCHUFA löscht Daten zu Mobilfunkverträgen

SCHUFA
Auch wenn die SCHUFA nun löscht, heißt das nicht, dass die Provider keine Vertragsdaten mehr an Auskunfteien geben. (Quelle: IMAGO / APress)

Jahrelang haben deutsche Mobilfunkanbieter Vertragsdaten ihrer Kunden an die Auskunftei SCHUFA weitergeleitet. Nun hat die SCHUFA mitgeteilt, seit dem 20. Oktober mit dem Löschen der gespeicherten Daten begonnen zu haben. Betroffen sind sogenannte Positivdaten rund 20 Millionen Mobilfunkkunden.

Wie lange es dauern wird, bis alle Kundendaten gelöscht sein werden, teilte das Unternehmen nicht mit. Sowohl die Provider wie Telekom, Telefónica und Vodafone als auch die SCHUFA hatten die seit 2018 praktizierte Datenweitergabe stets mit Betrugsprävention und Schutz vor “Datenmissbrauch” begründet. Nach einem Beschluss der Deutschen Datenschutzkonferenz (DSK) im Herbst 2021 wurde diese Datenweitergabe aber Anfang 2022 gestoppt. Die Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes hatten festgestellt, dass Mobilfunkprovider Vertragsdaten nicht ohne deren Einwilligung weitergeben dürfen.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte im Mai 2023 auch darauf hingewiesen, dass sich von der Datenübermittlung Betroffene nichts zuschulden haben kommen lassen. Die Übermittlung an Wirtschaftsauskunfteien sei somit nicht zu rechtfertigen.

Positivdaten erfasst

Als Positivdaten werden personenbezogene Informationen bezeichnet, die keine negativen Zahlungserfahrungen oder Vertragsbrüche beinhalten, sondern nur darüber Auskunft geben, ob und wann jemand Verträge mit Telekommunikationsanbietern oder anderen Firmen abgeschlossen hat. Die SCHUFA hatte also nicht wie sonst üblich Zahlungsausfälle oder Betrugsfälle gespeichert, sondern beispielsweise, wann welcher Vertrag mit welchem Provider abgeschlossen wurde – sowie wann und wie oft ein Wechsel zu einem anderen Anbieter erfolgte. Für Unternehmen sind diese Daten von Interesse, um Kundenverhalten abschätzen zu können.

Ein Urteil des Landgerichts München hatte Mitte März die Einschätzung der Datenschützer bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass Telefónica keine Vertragsdaten ohne Einverständnis der Kunden hätte übermitteln dürfen. Geklagt hatte ein O2-Kunde mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und der Provider ist in Berufung gegangen.

Klägern fallen Beweise weg

Zudem wollten weitere Betroffene mithilfe zweier Kölner Anwaltskanzleien gegen die Provider wegen rechtswidriger Datenweitergabe vorgehen. Allerdings sind die Klagen nach Angaben der Tagesschau nur möglich, wenn die Klagenden eine Datenkopie von der SCHUFA vorweisen können, in der steht, dass die Mobilfunkvertragsdaten bei der Auskunftei gespeichert sind. Nach dem Löschen wird dies allerdings nicht mehr der Fall sein.

In einer FAQ zu der Löschaktion erklärt die SCHUFA unter anderem, wie sich der Wegfall der Vertragsdaten auf die sogenannte Bonitätsscore der Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken wird. Die Effekte seien “marginal”. “Bei 53 Prozent der Personen wird der Score nach Löschung niedriger, bei 47 Prozent höher sein (je höher desto besser)”, schreibt das Unternehmen.

Provider machen weiter

Die SCHUFA ist allerdings nicht die einzige Auskunftei, die Vertragsdaten von Mobilfunkkunden erhält. Telekom, Vodafone und Freenet übermitteln aktuell unter anderem Bankverbindungen von Kunden und Angaben zu Vertragsbeginn und -ende an die Auskunftei CRIF. Einwilligungen der Betroffenen liegen nach Recherchen des NDR und der Süddeutschen Zeitung (SZ) ebenso wenig vor wie schon bei der Übermittlung an die SCHUFA. Deswegen prüfen Datenschützer das Vorgehen aktuell.

Die Auskunftei argumentierte gegenüber NDR und SZ, es handle sich um einen “geschlossenen Branchenpool”. Die Mobilfunkanbieter könnten nur Daten abrufen, wenn sie zuvor selbst welche übermittelt hätten. Allerdings hatte sich die Datenschutzkonferenz (DSK) von Bund und Ländern bereits 2021 mit der Weitergabe von sogenannten Positivdaten beschäftigt. In ihrem damaligen Beschluss hatte die DSK festgestellt, dass Positivdaten nur an Auskunfteien übermittelt werden dürfen, wenn die Betroffenen dem zustimmen – Übermittlung und Verarbeitung seien andernfalls unzulässig.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz beschäftigt sich nun mit dem Fall wegen der “Verarbeitung anlasslos übermittelter Vertragsdaten von Mobilfunk-Unternehmen”. (hcz)