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Vodafone wegen gefälschten Verträgen verurteilt

Erstellt am 19.Mai 2020, 15:00 Uhr | Kategorie: News

Vodafone Kabel Deutschland wurde vom Landgericht München verurteilt, weil das Unternehmen seinen Kunden Verträge untergeschoben hat, die sie nie abgeschlossen haben.

Vodafone-Werbung
“GigaSpeed für alle!” – Vodafone schließt auch Verträge mit unwilligen Kunden ab. (Quelle: Vodafone)

Das Landgericht München hat den Telekommunikationsdienstleister Vodafone im Fall eines falschen Vertragsabschlusses verurteilt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) im Namen einer Kundin.

Im konkreten Fall hatte die Kundin ihren zweijährigen DSL-Vertrag mit Vodafone fristgerecht gekündigt. Telefonisch forderte sie einen Retourenschein an, um den dazugehörigen DSL-Router an den Provider zurückzusenden. Stattdessen erhielt sie zwei Tage später einen neuen Vertrag für die “Giga TV App”. Der Service ermöglicht das Streamen von Serien und Filmen auf das Smartphone und Tablet: für 9,99 Euro im Monat. Vodafone datierte den Vertragsabschluss auf den Tag ihres Anrufs. Die Verbraucherin beteuerte jedoch, diesem Vertrag niemals zugestimmt zu haben.

Wiederholte Beschwerden

Die VZHH meldet, dass es sich bei dem jetzigen Fall nicht um einen Einzelfall handele und sich Verbraucher “regelmäßig” bei ihnen über diese Vorgehensweise bei Vodafone beschweren. Deswegen ging die Verbraucherzentrale nach eigenen Angaben innerhalb kurzer Zeit viermal juristisch gegen den Dienstleister vor und erhielt jeweils Recht. In den weiteren Fällen ging es unter anderem um die Produkte “Kabel Digital” und “Vodafone TV Connect”.

“Es kann nicht sein, dass sich Verbraucher immer wieder mit Verträgen auseinandersetzen müssen, für die es keine Grundlage gibt”, sagte Julia Rehberg von der VZHH gegenüber der Nachrichtenseite Business Insider.

Ein Vodafone-Sprecher sprach gegenüber Business Insider hingegen davon, dass sich “Missverständnisse und Unstimmigkeiten bei Verträgen und Bestellvorgängen im Dialog mit dem Kundenservice klären lassen”. Die jetzigen Fälle zeichnen allerdings ein anderes Bild.

Unangekündigte Hausbesuche

Ein weiterer Fall ereignete sich im Februar 2019, als ein von Vodafone Kabel Deutschland beauftragter Mitarbeiter bei einer Hamburger Wohngemeinschaft unangekündigt um Einlass bat. Angeblich wollte dieser die Kabelbuchse vermessen. Da der Techniker keinen Termin vereinbart hatte und die Bewohner entsprechend misstrauisch waren, verweigerten sie dem Mitarbeiter den Einlass.

Fünf Minuten später erhielten die Bewohner per E-Mail eine Bestellbestätigung. Kurze Zeit darauf folgte eine Auftragsbestätigung für die Produkte “Vodafone TV Connect” und “Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable” zu einem Monatspreis von 29,99 Euro und einem Bereitstellungsentgelt von 49,99 Euro.

Bestellung statt Kündigung

Ein weiterer Kunde von Vodafone Kabel Deutschland erhielt nach seiner Kündigung ebenfalls unaufgefordert eine Bestellbestätigung. Wegen eines Umzugs kündigte der Verbraucher seinen Internet-Vertrag. Daraufhin rief Vodafone ihn an. Er verpasste den Anruf und rief zurück, weil er glaubte, dass für die Kündigung noch Klärungsbedarf bestünde.

Statt aber auf die Kündigung einzugehen, bewarb der Mitarbeiter des Kundenservice bestimmte Produkte. Der Kunde ging auf die Angebote nicht ein. Dennoch erhielt er kurz nach dem Gespräch eine Bestellbestätigung per E-Mail. Einen Tag später folgte die Nachricht, dass ein neues Gerät unterwegs sei. Dann schickte ihm der Provider noch eine Rechnung für die Produkte “Kabel Digital” und “Video Select”.

In diesem Fall mahnte die VZHH das Unternehmen erst ab und klagte später vor dem Landgericht München. Daraufhin verurteilte das Gericht den Provider dazu, es zu unterlassen, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags zu bestätigen und dem Verbraucher Entgelte für diese Produkte in Rechnung zu stellen, wenn keine entsprechende Bestellung des Verbrauchers vorliegt – eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Bis zu 250.000 Euro Strafe

Sollte Vodafone seine Praxis fortführen und weiterhin Verträge ohne Zustimmung der Kunden abschließen, droht der Firma eine Strafe von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil betrifft die Produkte “Vodafone Giga TV App”, “Vodafone TV Connect”, “Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable” sowie “Kabel Digital” und “Video Select”.

Anlaufstelle für Betroffene

Sollte man selbst von den unlauteren Praktiken Vodafones betroffen sein, rät die Verbraucherzentrale, sich an sie zu wenden und den Fall zu schildern. Dazu bietet der Verein online ein Beschwerdeformular an. (hcz)