Elektroschrott: Supermärkte verstoßen gegen Rücknahmepflicht

Supermarktkasse
Eine unangenehme Situation, wenn die Schrottabgabe den gesamten Supermarktbetrieb aufhält. (Quelle: IMAGO / photonews.at)

Seit dem 1. Juli vergangenen Jahres müssen Verbraucher alte Elektro-Kleingeräte auch in den meisten Supermärkten und Discounter-Filialen zurückgeben können. In vielen Märkten wird aber offenbar noch nicht ausreichend auf diese Möglichkeit hingewiesen – und häufig werden Geräte auch noch nicht zurückgenommen.

Die Deutsche Umwelthilfe geht nun rechtlich gegen elf Supermarkt- und Drogerieketten vor, die gegen die Rücknahmepflicht von Elektrogeräten verstoßen haben sollen. “Wir waren gezwungen, dagegen rechtliche Schritte einzuleiten”, sagte Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz am Donnerstag. Die Unternehmen sollen sich demnach dazu verpflichten, bei der Rücknahme nachzubessern und Verstöße in Zukunft ausschließen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwischen Mai und Juni stichprobenartig 38 Filialen von 14 Supermarkt- und Drogerieketten kontrolliert. Darunter finden sich die größten bundesweit aktiven Supermarktketten wie Aldi, Kaufland und Rewe sowie Drogerien wie Rossmann, dm und Müller.

“Die Ergebnisse sind massiv erschreckend”, sagte Metz und sprach von einem “Armutszeugnis”. 20 der kontrollierten Märkte hätten die Elektrogeräte nicht zurückgenommen, obwohl sie dazu verpflichtet seien. Zudem kamen viele nicht ihrer Informationspflicht nach. “Wir sehen bei den betroffenen Märkten eine massive Blockadehaltung gegen geltende Gesetze”, so Metz.

Seit dem 1. Juli vergangenen Jahres können Verbraucherinnen und Verbraucher alte Elektro-Kleingeräte auch in den meisten Supermärkten und Discounter-Filialen zurückgegeben. Alle Märkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen alte Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern annehmen, wenn sie selbst Elektrogeräte verkaufen. Wo die Geräte ursprünglich gekauft wurden, spielt dabei keine Rolle. Bis dahin konnte Elektroschrott nur an kommunalen Recyclinghöfen oder in Elektronikmärkten abgegeben werden – was weiterhin möglich ist.

Unzureichende Informationen

Auch sind die Geschäfte eigentlich dazu verpflichtet, Kundinnen und Kunden ausreichend über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren . Dem kämen zwei Drittel der Läden nicht nach. Ketten wie dm, Kaufland, Penny, Lidl und Rewe würden die Verbraucher gar nicht oder nur unzureichend über die Rückgabemöglichkeit informieren.

“Ein einziges Schild im gesamten Markt oder leicht übersehbare, versteckte und kleine Schilder sind nicht akzeptabel”, kritisierte Viktor Miruchna, Referent Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Es brauche eine gesetzliche Präzisierung – beispielsweise zu der Größe und Platzierung der vorgeschriebenen Informationstafeln.

Undurchdachte Konzepte

Ebenso fehlen der DUH zufolge gute Rücknahmekonzepte: Das Personal sei schlecht geschult, Rücknahmen an der Kasse hätten oftmals zu “unangenehmen Situationen” geführt und der Schrott sei teils lose und unsachgemäß im Kassenbereich gelagert worden. Letzteres sei besonders bei Geräten mit giftigen oder anderweitig gefährlichen Komponenten problematisch, wie etwa bei quecksilberhaltigen Energiesparlampen oder Lithium-Ionen-Akkus.

Die Umweltschutzorganisation schlägt vor, geeignete Sammelbehälter in der Nähe der Kassen aufzustellen, wo das Personal sie im Blick hat. Alternativ könnte das Personal sie direkt annehmen. So soll verhindert werden, dass andere Objekte als Elektroschrott eingeworfen oder bereits abgegebene Geräte entwendet werden. Personalschulungen würden langen Wartezeiten bei der Abgabe entgegenwirken.

Handelsketten verteidigen sich

Der Handel sieht die Verantwortung für die Missstände nicht bei sich. Antje Gerstein, Geschäftsführerin beim Handelsverband Deutschland (HDE) erklärte am Donnerstag: “Die Mengen, die zurückgegeben werden, bleiben deutlich hinter den Erwartungen der Unternehmen zurück.” Dadurch sei es schwierig, eine Routine bei der Rückgabe und im Umgang mit den Elektrokleingeräten zu entwickeln.

Gleichzeitig bekräftigte sie die grundsätzliche Kritik des Handels an der Rücknahmepflicht: “Aus unserer Sicht ist es nicht originäre Aufgabe des Handels Altgeräte zurückzunehmen, vielmehr sind die öffentlichen Entsorger, Hersteller oder Wertstoffhöfe die geeigneteren Akteure, die über das nötige Know-how und die Kapazitäten verfügen.”

Fehlende Kontrollen

DUH-Geschäftsführerin Metz forderte die zuständigen Landesbehörden auf, Verstöße zu kontrollieren und dagegen gegebenenfalls mit Sanktionen vorzugehen. Dies passiere bislang nicht konsequent. Auch die Politik müsse reagieren; Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) solle bei der anstehenden Novellierung des Elektrogesetzes nachbessern. Die DUH fordert, Rücknahme- und Informationspflicht zu konkretisieren und auszuweiten.

“Supermarktfilialen versuchen immer wieder, sich mit ihrer vermeintlich zu kleinen Gesamtverkaufsfläche aus der Verantwortung zu ziehen”, bemängelte die DUH. Sie fordert deswegen die Rücknahmepflicht auf Elektrogeräte unter 50 cm Kantenlänge auszuweiten und schon Geschäfte mit mindestens 100 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche – statt 800 Quadratmeter – zur Rücknahme zu verpflichten.

Die DUH wies darauf hin, dass die EU-Sammelquote für Elektroschrott in Deutschland mit aktuell 39 Prozent weit unter der gesetzlichen Vorgabe von 65 Prozent liege. Dabei sei die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten für den Umweltschutz besonders wichtig: Wertvolle Rohstoffe wie Edelmetalle müssten wiederverwendet werden, Schadstoffe wie Flammschutzmittel, Schwermetalle oder leicht entzündbare Akkus hingegen sachgerecht entsorgt. (dpa / hcz)