Meta verzichtet vorerst auf Training mit Nutzerdaten

Logo von Meta AI auf einem Smartphone
Die Organisation Noyb hatte in elf Ländern Datenschutzbeschwerden gegen die Pläne von Meta eingelegt. (Quelle: IMAGO / SOPA Images)

Der Meta-Konzern wird in der EU vorerst keine Inhalte seiner Nutzerinnen und Nutzer zum maschinellen Lernen verwenden. Das teilte das Unternehmen am Freitagnachmittag mit. Es kommt damit einer Forderung der zuständigen irischen Datenschutzbehörde nach.

Meta hatte in den vergangenen Wochen Nutzerinnen und Nutzer von Facebook, Instagram und Threads über anstehende Änderungen an den Datenschutzrichtlinien der Dienste informiert. Diese sollten ursprünglich am 26. Juni in Kraft treten.

Das Unternehmen entwickelt derzeit ein System namens “Meta AI”, das Texte und Bilder erzeugen können soll. Das wird auch als “generative künstliche Intelligenz” bezeichnet. Um dem System Sprachkenntnisse beizubringen, wird die Software mit großen Mengen Daten “trainiert” – wie Texten von menschlichen Nutzern. Laut Meta sollten beispielsweise “Beiträge, Fotos oder Bildunterschriften” verwendet werden.

Meta wollte nicht nach Einwilligung fragen

An dem Vorhaben hatte es deutliche Kritik gegeben, weil Meta keine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer vorsah. Für die Datenverarbeitung braucht das Unternehmen eine Rechtsgrundlage gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – und wollte sich auf ein “berechtigtes Interesse” berufen. Vorgesehen war daher nur, dass Nutzerinnen und Nutzer Widerspruch einlegen können.

Die österreichische NGO Noyb hält dieses Vorgehen jedoch für unzureichend. Deshalb hatte sie Anfang Juni elf Beschwerden bei nationalen Datenschutzbehörden eingereicht: in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen und Spanien. In den Beschwerden macht Noyb zudem weitere DSGVO-Verstöße geltend. Meta versuche etwa, Betroffene davon abzuhalten, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Weil es um die persönlichen Daten einer großen Anzahl von Menschen gehe, sei das Vorgehen von Meta “äußerst besorgniserregend”.

Auch die Verbraucherzentrale NRW hatte das Vorgehen von Meta kritisiert und bemängelt, das Widerspruchsverfahren sei sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich. In der vergangenen Woche hatten die Verbraucherschützer den Konzern deswegen abgemahnt.

Datenschützer beraten

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hatte zudem in der vergangenen Woche erklärt, die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden würden derzeit klären, ob sich Meta auf ein “berechtigtes Interesse” berufen kann. Seine Behörde stehe im Austausch mit der federführenden Aufsichtsbehörde in Irland – dort hat Meta seinen europäischen Hauptsitz.

Die irische Behörde teilte nun mit, sie begrüße es, dass Meta die Pläne aufschiebe. Der Entscheidung seien intensive Gespräche vorausgegangen – die Behörde werde sich nun weiter mit Meta beraten.

Der Konzern zeigte sich derweil “enttäuscht”, dass die Behörde gefordert hatte, vorerst keine Nutzerdaten zum Training der Algorithmen zu verwenden. In einem Blog-Beitrag heißt es, die europäischen Datenschutzbehörden seien bereits im März informiert worden. Das Unternehmen sei auch weiterhin der Ansicht, dass das Vorhaben mit den Gesetzen und Vorschriften vereinbar ist. Das System “Meta AI” werde nun vorerst nicht nach Europa kommen. Meta verteidigte sich zudem: Andere Firmen würden ebenfalls Nutzerdaten zum Training von sogenannter KI verwenden. Man selbst sei transparenter als einige Mitbewerber.

Kritik von Noyb

Max Schrems, Vorsitzender der NGO Noyb, kommentierte: “Wir begrüßen diese Entwicklung, werden sie aber genau beobachten. Bislang gibt es keine offizielle Änderung der Meta-Datenschutzbestimmungen, die diese Verpflichtung rechtsverbindlich machen würde. Die von uns eingereichten Beschwerden sind noch nicht abgeschlossen und müssen nun entschieden werden.”

Noyb kritisiert außerdem, dass Meta erklärte, europäische Nutzerinnen und Nutzer könnten das eigene KI-System nun vorerst nicht nutzen. Nach der DSGVO sei jedoch fast jegliche Datenverarbeitung zulässig, wenn die Betroffenen einwilligen – Meta könnte also um ihr Einverständnis bitten.

Schrems sagte dazu: “Metas Erklärung liest sich ein bisschen wie eine ‘Kollektivstrafe’. Es klingt ein bisschen nach ‘wenn nur ein einzelner Europäer auf seine Rechte pocht, wird der gesamte Kontinent unsere glänzenden neuen Produkte nicht bekommen’. Meta hat jedoch alle Möglichkeiten der Welt, KI auf der Grundlage einer gültigen Einwilligung einzuführen. Das Unternehmen will nur nicht um Erlaubnis fragen.” (dpa / js)