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Stellungnahme zur TKG-Entscheidung des Verfassungsgerichts

Erstellt am 25.Februar 2012, 17:00 Uhr | Kategorie: Blog

Das Bundesverfassungsgerichts hat gestern Teile des TKG (Telekommunikationsgesetzes) für verfassungswidrig erklärt.
Die Medien haben im Zuge dieser Entscheidung vor allem herausgestellt, dass bei Telekommunikationsanbietern gespeicherte Daten und Passwörter von Ermittlungsbehörden abgefragt werden. In der Berichterstattung wurden allerdings keine Unterschiede zwischen Telekommunikationsanbietern im Allgemeinen und Mailanbietern im Speziellen gemacht. Denn Anbieter elektronischer Post sind laut TKG (§111) von der Pflicht ausgenommen, Bestandsdaten Ihrer Kunden zu erheben. Erst wenn ein Mailanbieter Bestandsdaten erhebt, muss er sie auch zur automatisierten Abfrage bereitstellen.
Wir haben uns daher bei der Gründung von Posteo dazu entschieden, eine anonymisierte Zahlung unserer Postfächer zu ermöglichen, damit wir keine Bestandsdaten erheben und weitergeben müssen. Wir bedauern, dass die meisten Emailanbieter die Möglichkeiten, die Ihnen das TKG bietet, nicht nutzen – da sie in der Regel selbst Interesse an den Bestandsdaten Ihrer Kunden haben. Bei uns werden keine Bestandsdaten erhoben.
Deswegen können Ihre Daten bei Posteo weder verkauft, noch gestohlen oder abgefragt werden. Posteo steht für Selbstbestimmtheit im Internet.