Meldungen

„Aktuelle Meldungen rund um Posteo: Neuigkeiten, Entwicklungen, Hintergrundinfos, Medienbeiträge über Posteo - das ganze Spektrum.“

Meldungen

Transparenzbericht 2017: Posteo fordert Verpflichtung für TK-Anbieter

Erstellt am 17.Januar 2018, 14:15 Uhr | Kategorie: Info

Liebe Posteo-Kundinnen und Posteo-Kunden,

wir möchten, dass Sie wissen, wie häufig Behörden bei uns um Kundendaten ersuchen. Deshalb veröffentlichen wir heute unseren Transparenzbericht für das Jahr 2017. In ihm legen wir offen, wie oft Strafverfolgungbehörden und Nachrichtendienste sich im Jahr 2017 an uns gewandt haben – und wie oft wir tatsächlich Daten herausgeben mussten. Der Bericht enthält alle Behördenanfragen, die wir erhalten haben.

Die Zahlen im Überblick

Im Jahr 2017 haben wir insgesamt 48 Anfragen erhalten. Nach einem Rückgang der Anfragen im Jahr 2016 erreichte die Zahl somit wieder das Niveau von 2015. Die Anzahl der Postfächer hat sich bei Posteo seit 2015 allerdings verdoppelt, sodass die Anfragequote pro Postfach stark rückläufig ist.

15 Prozent aller Ersuchen im Jahr 2017 standen im Zusammenhang mit einem Fall.

Die Zahl der Ersuchen nach Bestandsdaten stieg von 28 im Jahr 2016 auf 41 im Jahr 2017.
Die Verkehrsdatenersuchen gingen hingegen das zweite Jahr in Folge zurück: Nach 6 Ersuchen im Jahr 2015 und 2 Ersuchen im Jahr 2016 erreichte uns im Jahr 2017 nur noch 1 Verkehrsdatenersuchen.
Aus Gründen des Datenschutzes und der Sicherheit erheben wir grundsätzlich weder Bestands- noch Verkehrsdaten zu den E-Mail-Postfächern. Diese Daten liegen bei uns nicht vor und darüber informieren wir die anfragenden Stellen stets zeitnah. Die Anzahl der Herausgaben von Bestands- und Verkehrsdaten lag deshalb bei 0 – wie bereits in den Vorjahren.

Bei den Inhaltsdaten waren 2017 erneut 3 Postfächer von Beschlagnahmungen oder Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ) betroffen. Insgesamt hatten uns zu diesen 3 Postfächern 5 richterliche Beschlüsse erreicht. Davon waren 3 Beschlagnahmen gespeicherter Inhaltsdaten. Ein Postfach war zusätzlich zur Beschlagnahme von einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) betroffen. Die richterliche TKÜ-Anordnung war jedoch nicht rechtskonform, weshalb unsere Anwälte eine Datenherausgabe ablehnten. Das Gericht besserte daraufhin nach und legte einen zweiten, korrekten Beschluss vor.

Zu den anfragenden Stellen:
Im vergangenen Jahr haben uns 43 Ersuchen von deutschen Behörden und 5 Ersuchen aus dem Ausland erreicht. 44 Ersuchen kamen von Ermittlungsbehörden, 4 Anfragen stammten von (inländischen) Nachrichtendiensten. An Nachrichtendienste wurden jedoch in keinem Fall Daten übermittelt.

Anteil rechtswidriger Ersuchen lag bei 42 Prozent

Der Anteil der rechtswidrigen Ersuchen lag im Jahr 2017 bei rund 42 Prozent.
Neben der mangelhaften TKÜ erhielten wir auch 18 Bestandsdatenersuchen, die nicht in Ordnung waren. Zum Beispiel, weil Verstöße gegen das Datenschutzgesetz vorlagen, Rechtsgrundlagen nicht genannt wurden oder rechtswidrig nach IP-Adressen oder dem letzten Login gefragt wurde. Wir haben uns in allen Fällen bei den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten beschwert. 4 Ersuchen aus dem Ausland wurden nicht über den Rechtshilfeweg an uns gerichtet. Auskünfte an ausländische Behörden oder ausländische Nachrichtendienste erteilen wir grundsätzlich nicht.
Aktuelle Beispiele rechtswidriger Behördenersuchen legen wir auch in diesem Jahr wieder geschwärzt in einer Fotogalerie auf der Seite unseres Transparenzberichtes offen. Dort gehen wir auch auf Anfragen aus einzelnen Bundesländern ein – im Jahr 2017 hatten die unsicheren Anfragen beispielsweise den Landtag und das Innenministerium in Rheinland-Pfalz beschäftigt.

Transparenzberichte sollten für Telekommunikations-Anbieter verpflichtend werden

Posteo war 2014 der erste deutsche Telekommunikations-Anbieter, der einen Transparenzbericht über Ersuchen von Strafverfolgungsbehörden veröffentlicht hat. Damals hatten wir vorab ein Rechtsgutachten eingeholt, um die rechtliche Möglichkeit solcher Berichte in Deutschland zu klären. Das Ziel: Transparenzberichte in Deutschland zu etablieren.

Fast vier Jahre später ziehen wir Bilanz: Einige Anbieter geben inzwischen eigene Berichte heraus. Viele deutsche Unternehmen veröffentlichen jedoch weiterhin keine Zahlen über Behördenersuchen. Mehrere TK-Dienste haben nach dem Jahr 2015 keine Zahlen mehr offengelegt. Auch stellen die Angaben in den vorhandenen Berichten oft keine Transparenz her: Transparenz entsteht, wenn Anbieter angeben, wie viele Ersuchen sie zu verschiedenen Daten erhalten haben. Und: wie oft Daten im Anschluss an Behörden übermittelt wurden. Leider wird in der Regel nur eine Zahl genannt: Entweder die Ersuchen – oder die Herausgaben. Das ist nicht transparent. Kunden erfahren so nicht, wie ein Unternehmen mit Ersuchen umgeht. Oder, wie viele Anfragen rechtswidrig waren. Fehlen die Herausgabe-Zahlen, ist für die Kunden nicht erkennbar, welche Daten beim Anbieter tatsächlich über sie vorliegen.

Wir denken deshalb, dass Transparenz eine verbindliche Vereinbarung braucht: Wir wünschen uns, dass Transparenzberichte und ihre konkrete Form für deutsche Telekommunikations-Anbieter gesetzlich verpflichtend werden. Transparenz wird nur dann erzielt, wenn die Angaben in den Berichten aussagekräftig sind.




Unterstützung von Ex-Verbraucherschutzministerin Renate Künast

Auch Renate Künast (MdB), ehemalige Verbraucherschutzministerin und bisherige Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, sieht aussagekräftige Transparenzberichte als gutes Recht der Verbraucher an:

“Transparenzberichte sind Ausdruck der Informationellen Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Transparenzberichte mit Aussagekraft sind unser gutes Recht!”

Unsere Forderungen aus der Praxis für eine solche Regelung:

Für jede Datenart (also z.B. für Verkehrsdaten, Bestandsdaten, Inhaltsdaten) sollten mindestens zwei Werte angegeben werden müssen:
- Wie oft Behörden im Rahmen welches Ersuchens (also z.B. Verkehrsdatenersuchen, manuelle und automatisierte Bestandsdatenersuchen, Beschlagnahmen oder TKÜ) Daten angefragt haben.
- Wie oft die einzelnen Datenarten im Anschluss tatsächlich herausgegeben wurden. (z.B. Verkehrsdaten, Bestandsdaten, Inhaltsdaten bei Beschlagnahmen oder TKÜ)

Weitere Posteo-Vorschläge für eine verbindliche Transparenzregelung:

- Telekommunikations-Anbieter sollten auch alle Ersuchen von Nachrichtendiensten transparent in ihren Berichten aufführen müssen.
- Erfasst werden sollte auch die Quote der Ersuchen, die formal nicht in Ordnung waren. Diese statistische Rückmeldung wäre für den Gesetzgeber, die Datenschutzbeauftragten und andere gesellschaftliche Akteure wertvoll. Bei uns liegt die Quote der rechtswidrigen Ersuchen bei rund 42 Prozent, sodass wir hier akuten Handlungsbedarf sehen.
- Die Veröffentlichungen der Unternehmen sollten für eine optimale Vergleichbarkeit auch in einem Open-Data-Format erfolgen, damit sie statistisch aufbereitet werden können.

In den letzten Jahren sind Überwachungsgesetze in Deutschland immer weiter ausgebaut worden. Aus unserer Sicht fehlen Instrumente, um ihre demokratische Kontrolle im Ausgleich zu stärken. Verpflichtende Transparenzberichte können hierzu beitragen. Nachdem wir die Entwicklung vier Jahre lang beobachtet haben, regen wir das nun an.

Viele Grüße
Ihr Posteo-Team