DUH verklagt TUI wegen Klimaversprechen

Kreuzfahrtschiff
Das Umweltbundesamt hat berechnet: Eine einwöchige Mittelmeerkreuzfahrt verursacht pro Person rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente – ohne An- und Abreise. (Quelle: Martin Falbisoner)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen den Kreuzfahrtanbieter TUI Cruises und seine Werbeaussagen am Landgericht Hamburg Klage eingereicht. Die Umweltschutzorganisation wirft dem Konzern Greenwashing vor, weil er behauptet, bis zum Jahr 2050 einen “dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb” anzubieten – seine Schiffe also mit neutraler Klimabilanz zu betreiben.

Die Annahmen, die der künftigen Klimaneutralität zugrundeliegen sind laut DUH aber realitätsfern. Es handele sich bei den Klimaversprechen um “dreiste Täuschung von Verbraucherinnen und Verbrauchern”.

TUI Cruises gibt an, seine Ziele durch den Einsatz von alternativen Kraftstoffen wie Flüssiggas (LNG) und synthetisierten E-Fuels zu erreichen, sowie “grünem” Landstrom. Doch laut DUH ist nicht absehbar, dass die Verfügbarkeit dieser Ressourcen bis 2050 für die (Kreuz-)Schiffahrt “nicht ansatzweise gesichert” sein wird.

Fehlende Infrastruktur

Die Organisation kritisiert, künstliche E-Fuels seien eine derzeit “völlig unausgereifte” Technologie. TUI erkläre nicht ausreichend, wie künftig genügend E-Fuel für die Schifffahrt zur Verfügung stehen soll. LNG sei zudem ein fossiler Kraftstoff.

“Aktuell werden E-Fuels nicht kommerziell produziert und auch die bis 2035 angekündigten Anlagen sind zum größten Teil nicht sicher finanziert. Selbst wenn, könnten mit der weltweit produzierten Menge nicht einmal zwei Prozent des heutigen fossilen Kraftstoffverbrauchs in der weltweiten Schifffahrt ersetzt werden”, kritisiert die DUH in ihrer Mitteilung vom Samstag.

Auch bezweifelt DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch, dass an Reisezielen wie kleinen Inselgruppen genügend klimaneutral erzeugter Landstrom zur Verfügung stehen wird, um die Speicher der Kreuzfahrtschiffe wieder zu befüllen. Zwar will TUI Cruises eigenen Aussagen zufolge den Ausbau der Landstromversorgung in den angesteuerten Häfen vorantreiben. Doch sieht der Konzern hier auch die Häfen in der Pflicht, Landstromanlagen zu erweitern und Ökostromkonzepte vorzulegen.

Nahhaltigkeit werde ernst genommen

Gegenüber der Hamburger Morgenpost verteidigte sich der Konzern gegen die Vorwürfe der DUH. “Die von der DUH fälschlicherweise als ‘nebulös’ bezeichneten Nachhaltigkeitsziele von TUI Cruises fußen sehr konkret auf einem intensiven Überprüfungsprozess”, erklärte Lars Nielssen, Pressesprecher von TUI Cruises. Nachhaltigkeit sähe TUI als unternehmerische Verantwortung an und nicht nur als Werbekampagne.

DUH-Mitarbeiterin Agnes Sauter kritisiert, dass sich die Unternehmen mit zukunftsgerichteten Klimawerberaussagen heute bereits “einen grünen Anstrich” verpassen, ohne dass diese aktuell überprüfbar wären. Notwendige Maßnahmen zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes würden damit in die Zukunft verlagert.

Klagen gegen Werbelügen

Die DUH ist bereits gegen eine Vielzahl von Unternehmen wegen falscher Klimaversprechen in der Werbung oder fehlender Aufklärung der Verbraucher erfolgreich juristisch vorgegangen. So hatten sich etwa Fleurop und Lavazza Ende letzten Jahres dazu verpflichtet, Produkte nicht mehr als “klimaneutral” zu bezeichnen. Dem Essenslieferdienst HelloFresh hat das Landgericht Berlin im Oktober 2023 verboten, sich als “erstes globales klimaneutrales Kochbox-Unternehmen” zu bezeichnen, nachdem die DUH geklagt hatte.

Das Landgericht Karlsruhe hat der Drogeriekette dm bereits im vergangenen Sommer untersagt, eigene Produkte mit den Begriffen “klimaneutral” und “umweltneutral” zu bewerben. Das Gericht hatte dabei festgestellt: “Der Claim der Klimaneutralität des Produkts geht nämlich prinzipiell über das hinaus, was mittels CO2-Zertifikaten aus Waldschutz erreichbar ist.”

Werbebegriffe wie “umweltfreundlich” oder “klimaneutral” sind inzwischen auch auf EU-Ebene ein Thema: Solch vage Produktangaben sollen in der EU künftig verboten werden, wenn es dafür keinen Nachweis gibt. Künftig sollen nur solche Nachhaltigkeitssiegel zulässig sein, die auf anerkannten Systemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden. (hcz)