Drogeriekette dm verzichtet auf Werbebegriff "klimaneutral"

dm-Produkte in einer Reihe
Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert Versprechen wie CO2-Neutralität von Produkten als sogenanntes Greenwashing – und geht juristisch gegen mehrere Unternehmen vor. (Quelle: dm)

Die Drogeriemarktkette wird ihre eigenen Produkte künftig nicht mehr als “klimaneutral” bewerben. Das Landgericht Karlsruhe hatte dm die Nutzung des Werbebegriffs im Juli verboten.

Das Unternehmen habe am Montag eine Vereinbarung mit der DUH getroffen, die Berufung zurückzuziehen, teilte dm mit. Zur Begründung hieß es, man habe bereits früher entschieden, die Eigenmarken nicht weiter mit dem Begriff zu bewerben und die Zusammenarbeit mit dem Kompensationsdienstleister ClimatePartner zu beenden.

Hintergrund der Ankündigung ist ein Rechtsstreit mit der DUH, die dm und weitere Unternehmen wegen irreführender Werbung und fehlender Transparenz beim Klimaschutz verklagt hatte. Das Landgericht Karlsruhe hatte Ende Juli entschieden, dass die Werbung mit den Begriffen “klimaneutral” und “umweltneutral” unzulässig ist. Denn bei den Verbrauchern würden Erwartungen geweckt, die nicht der Realität entsprechen.

Der Konzern hatte zunächst Berufung eingelegt, nun aber teils zurückgezogen. An dem Begriff “umweltneutral” will das Karlsruher Unternehmen festhalten – und hält die Berufung in dieser Sache aufrecht.

Umwelthilfe hatte geklagt

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentierte: “Die Drogeriemarktkette dm hat endlich akzeptiert, dass ihr Kampf zur Beibehaltung eines inhaltlich falschen Klimaneutralitätsversprechens aussichtslos ist. Die bereits eingelegte Berufung will dm daher überwiegend zurücknehmen. An der vom Gericht ebenso für unzulässig bezeichneten Produktkennzeichnung mit dem Begriff ‘umweltneutral’ will dm allerdings festhalten und führt hierzu das Berufungsverfahren weiter. Ich bin zuversichtlich, dass wir durch das angerufene Oberlandesgericht eine Bestätigung des Urteils der ersten Instanz sehen werden.”

Die DUH hatte gegen dm geklagt, weil aus ihrer Sicht weder auf den mit den Begriffen beworbenen Produkten noch auf der Internetseite des Konzerns ausreichende Informationen zur Kompensation der klimaschädlichen Emissionen beziehungsweise der Umweltauswirkungen zu finden waren. Das Landgericht sah die Kritik, dass “Verbraucher[n] wesentliche Informationen zum Verständnis dieses Begriffs” vorenthalten werden, als berechtigt an.

Das Gericht hatte außerdem die von dm zur Kompensation von Treibhausgasen ausgewählten Waldschutzprojekte, beispielsweise in Peru, als ungeeignet gerügt. Das Versprechen der Klimaneutralität könne hier nicht eingelöst werden. “Der Claim der Klimaneutralität des Produkts geht nämlich prinzipiell über das hinaus, was mittels CO2-Zertifikaten aus Waldschutz erreichbar ist”, heißt es im Urteil.

Die Richterinnen und Richter erläuterten, Kohlenstoffdioxid bleibe deutlich länger in der Atmosphäre als die Waldschutzprojekte laufen. Das von dm ausgewählte Projekt sei aber nur auf eine Laufzeit bis zum Jahr 2040 ausgelegt – um die Emissionen “dauerhaft auszugleichen, müssten kontinuierlich – auch in 100 oder 1000 Jahren – weitere entsprechende Waldschutzbemühungen unternommen werden”.

Auch in dem laut Gericht “neu kreierten” Begriff der “Umweltneutralität” sahen die Richter einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot. Denn die so beworbenen Produkte hätten keine ausgeglichene Umweltbilanz, die von den Verbrauchern jedoch erwartet werde.

Organisation geht gegen weitere Unternehmen vor

Immer mehr Unternehmen werben beispielsweise mit angeblicher CO2-Neutralität. Nach Einschätzung der DUH handelt es sich dabei jedoch um sogenanntes Greenwashing, also das Vortäuschen umwelt- und klimafreundlichen Verhaltens – weshalb die Organisation juristisch gegen mehrere Unternehmen vorgegangen ist.

Erst kürzlich hatte das Landgericht Berlin dem Essenslieferdienst HelloFresh untersagt, sich als “erstes globales klimaneutrales Kochbox-Unternehmen” zu bezeichnen.

Werbebegriffe wie “umweltfreundlich” oder “klimaneutral” sind inzwischen auch auf EU-Ebene ein Thema: Solch vage Produktangaben sollen in der EU künftig verboten werden, wenn es dafür keinen Nachweis gibt. Künftig sollen nur solche Nachhaltigkeitssiegel zulässig sein, die auf anerkannten Systemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden. (dpa / js)