Elektroschrott-Rücknahme: Umwelthilfe klagt erfolgreich gegen Discounter

Alte Elektrogeräte in einem Korb
Kleine Elektrogeräte wie Wasserkocher oder Föhne müssen die Läden zurücknehmen, ohne dass ein neues Gerät gekauft wird. (Quelle: IMAGO / Rene Traut)

Die Lebensmittelhändler Aldi Süd und Lidl müssen Elektrokleingeräte unentgeltlich zurücknehmen. Dazu wurden sie jeweils von Gerichten verpflichtet, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt hatte.

Die kostenlose Rücknahme von Elektrokleingeräten ist eigentlich bereits seit Juli 2022 gesetzlich vorgeschrieben. Doch die DUH hatte im vergangenen Jahr bei Stichproben Verstöße festgestellt: Testpersonen der Organisation hatten insgesamt 38 Filialen von 14 Supermarkt- und Drogerieketten kontrolliert. 20 Märkte hätten Elektrogeräte nicht angenommen.

Die Organisation war daraufhin rechtlich gegen elf der getesteten Supermarkt- und Drogerieketten vorgegangen.

Wie die DUH am Dienstag mitteilte, erzielte sie vor dem Landgericht Mainz nun einen Erfolg gegen Aldi Süd. Vor dem Landgericht Frankenthal siegte die Organisation gegen Lidl. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

DUH spricht von “Armutszeugnis”

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte: “Es ist ein Armutszeugnis, dass Aldi Süd und Lidl erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott nachzukommen.”

Die beiden Konzerne teilten gegenüber der Nachrichtenagentur dpa mit, dass sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten würden. Aldi Süd sprach von einem Einzelfall, in dem die Rücknahme “nicht reibungslos” funktioniert habe. Rechtsmittel gegen das Urteil wolle das Unternehmen aber nicht einlegen.

Lidl wollte sich gegenüber der dpa nicht näher zu dem Verfahren äußern. Das Unternehmen kann noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

In der EU gilt für Elektroaltgeräte seit dem Jahr 2019 eine Mindestsammelquote von 65 Prozent. Deutschland hatte diese zuletzt wiederholt verfehlt. Der DUH zufolge ist das “angesichts von Klimakrise, Rohstoffmangel und Umweltzerstörung eine verheerende Entwicklung”.

Agnes Sauter, Leiterin für ökologische Marktüberwachung bei der DUH, kommentierte: “Wir fordern alle Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sofort sicherzustellen, intensiv darüber zu informieren und sie aktiv und verbraucherfreundlich auszugestalten. Nur so kommen sie ihrer gesetzlichen Pflicht und gesellschaftlichen Verantwortung in vollem Umfang nach.”

Die Organisation fordert konsequente Kontrollen durch die zuständigen Landesbehörden. Die DUH werde Supermärkten und Drogerien weiter Testbesuche abstatten und auch rechtlich gegen Verstöße vorgehen, kündigte Sauter an.

Verpflichtende Rücknahme

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet seit dem 1. Juli 2022 auch Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen.

Konkret müssen die Händler künftig Altgeräte mit Abmessungen bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge – also etwas Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones – auch ohne Neukauf eines Geräts annehmen. Die Rücknahmepflicht ist allerdings auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Bei größeren Geräten wie Computern oder Fernsehern besteht die Rücknahmepflicht nur beim Kauf eines neuen Geräts der gleichen Art.

Altgeräte mit einer Kantenlänge größer als 25 Zentimeter wie Waschmaschinen, Fernseher oder Elektrorasenmäher müssen vom Händler dagegen nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart zurückgenommen werden. Die Rückgabe muss entweder direkt im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe möglich sein. Seit 2015 sind bereits Großhandel und Fachgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen.

Eine Lidl-Sprecherin sagte der dpa, kleine Elektroaltgeräte würden seit Juli 2022 entgegengenommen – in den Filialen gebe es entsprechende Hinweisschilder. Aldi Süd erklärte, die Kundschaft könne sich für die Rückgabe an die Mitarbeiter wenden.

Eigenen Angaben zufolge hat die DUH bereits ein ähnliches Verfahren gegen Norma gewonnen. Weitere Klagen gegen Aldi Nord und Netto seien anhängig.

Anfang des Jahres hatte die DUH zudem Unterlassungserklärungen an große Onlinehändler verschickt. Die Organisation hatte kritisiert, die Händler würden beim Kauf von Neugeräten Kundinnen und Kunden nicht fragen, ob sie ihr Altgerät kostenlos abgeben möchten. (js)