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Pläne für Gesichtserkennung aus Gesetzentwurf gestrichen

Erstellt am 24.Januar 2020, 15:00 Uhr | Kategorie: News

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verzichtet in dem Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz überraschend auf die automatische Gesichtserkennung. Aus der CDU gibt es Kritik an dieser Entscheidung. Die EU-Kommission denkt hingegen über ein temporäres Verbot von Gesichtserkennung nach.

Berlin Südkreuz
Am Berliner Bahnhof Südkreuz lief bis Ende Juli 2018 ein Test von Gesichtserkennungssystemen. Quelle: Bundespolizei

Bundesinnenminister Horst Seehofer will der Bundespolizei nun offenbar doch nicht erlauben, an sicherheitsrelevanten Orten wie Bahnhöfen Software zur Gesichtserkennung einzusetzen. In einem Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz, der am 23. Januar zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung ging, ist davon nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (DPA) nicht mehr die Rede.

In einer älteren Fassung des Entwurfs, der der DPA vorliegt, war das noch vorgesehen: Dort hieß es noch, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten “automatisch mit biometrischen Daten abgleichen”, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat. Dies gelte allerdings nur, “soweit es sich um Daten von Menschen handelt, die ausgeschrieben sind”. Dieser Passus wurde nun gestrichen. In der neuen Fassung ist nur noch von der Nutzung von Bildaufzeichnungsgeräten die Rede.

Aus dem Bundesinnenministerium hieß es heute, der Minister sehe noch offene Fragen bei der Gesichtserkennung. Der automatisierte Datenabgleich sei keine Nebensächlichkeit. Man werde im parlamentarischen Raum entscheiden, wie weiter damit umgegangen werde, erklärte der Sprecher des Bundesinnenministers, Steve Alter. Eine grundsätzliche Abkehr von der automatisierten Gesichtserkennung soll der neue Entwurf aber nicht sein. “Hier hat kein Umdenken des Ministers stattgefunden”, versicherte ein Seehofer-Sprecher.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), zeigte sich unzufrieden mit der Neufassung. “Wir wollen daran festhalten: die Bundespolizei sollte künftig in klar definierten Grenzen Kameras zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen”, sagte er der DPA. Schließlich gehe es nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bürger, sondern um “die gezielte Suche nach Schwerstkriminellen und Terroristen an besonders gefährdeten Bahnhöfen oder Flughäfen”.

Datenschutzbeauftragter warnt vor Gesichtserkennung

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hatte in dieser Woche vor dem Einsatz von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gewarnt. Grundsätzlich stelle die biometrische Gesichtserkennung “einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste”, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Da er derzeit keine Legitimation sehe, würde er es begrüßen, “wenn in Europa die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt würde”.

Firma sammelte drei Milliarden Bilder

Erst vor wenigen Tagen hatte die New York Times aufgedeckt, dass eine Firma namens Clearview AI eine Datenbank aus rund drei Milliarden Fotos von Diensten wie Facebook und Twitter zusammengestellt hat. Über 600 amerikanische Behörden setzen die Software laut dem Bericht ein.

Bilder automatisch auf sozialen Netzwerken einzusammeln, verstößt häufig gegen die Nutzungsbedingungen der Dienste. Twitter hat Clearview daher eine Unterlassungserklärung geschickt. Facebook hatte ebenfalls angekündigt, zu prüfen, ob Clearview gegen seine Nutzungsbedingungen verstoßen hat.

EU-Kommission diskutiert temporäres Verbot der Gesichtserkennung

Die EU-Kommission diskutiert derweil über ein zeitlich begrenztes Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Das Magazin Politico hatte in der vergangenen Woche ein Papier der EU-Kommission zum Thema künstliche Intelligenz veröffentlicht.

Darin schreibt die EU-Kommission unter anderem, dass sich künstliche Intelligenz zur Massenüberwachung einsetzen lasse. Daher schlägt die Kommission in dem Papier vor, den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen durch öffentliche und private Stellen für drei bis fünf Jahre zu verbieten. In der Zeit sollen die Risiken der Technik untersucht werden. Ein temporäres Verbot kann aus Sicht der Kommission jedoch die Weiterentwicklung der Technik hemmen. Daher solle man sich vor allem darauf konzentrieren, die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vollständig umzusetzen. (dpa / js)