Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen BMW und Mercedes ein
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will die Autobauer BMW und Mercedes-Benz mit einer Klage zum Verbrennerausstieg bis 2030 zwingen. Der Verein habe am Montag erstmals Klimaklagen gegen deutsche Unternehmen erhoben, teilte die DUH am Dienstag mit.
Die Klageschriften wurden bei den zuständigen Landgerichten in München und Stuttgart eingereicht. Der Verein fordert von BMW und der Daimler-Tochter Mercedes-Benz “den klimagerechten Umbau ihrer Unternehmen insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes”. Die beiden Autobauer sollen dazu unter anderem bis 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Pkw stoppen.
Kein Einlenken
Die DUH hatte zuvor von den Autobauern eine entsprechende Unterlassungserklärung bis spätestens Montag gefordert und mit einer Klage gedroht. Die Schreiben waren am 2. September an die Firmen gegangen. Einen Tag später hatte die Umweltschutzorganisation Greenpeace eine gleichlautende Aufforderung an den Autohersteller Volkswagen verschickt. Die Frist für VW verstreicht aber erst am 29. Oktober. Sollte die Firma bis dahin nicht handeln, will Greenpeace in Braunschweig Klage einreichen.
BMW verwies am Dienstagmorgen auf dpa-Anfrage zunächst auf das bereits an die DUH zugestellte Antwortschreiben, in dem BMW den “behaupteten Anspruch der Umwelthilfe” zurückweist und auf den Gesetzgeber verweist. Über den Weg zur Erreichung der Klimaziele würden die demokratisch legitimierten Parlamente entscheiden, hieß es in dem Schreiben.
DUH-Anwalt Remo Klinger erinnerte an das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr. Die Richter hatten einen ambitionierteren Klimaschutz angemahnt. Klinger sagte, es gebe “ein Grundrecht auf Klimaschutz”, das nicht nur den Staat verpflichte, sondern auch Konzerne, “die für den Ausstoß von mehr CO2 verantwortlich sind als ganze Industriestaaten. Das fordern wir jetzt vor Gericht ein”.
Ein Sprecher von Mercedes-Benz sagte hierzu am Dienstag auf Anfrage: “Wir werden uns das anschauen, wenn die Klagen da sind.” In dem Antwortschreiben des Unternehmens an die DUH hieß es, für eine Unterlassungserklärung sehe man keine Grundlage, “denn wir haben längst eine klare Erklärung für den Spurwechsel zur Klimaneutralität abgegeben”.
Seitens VW erfolgte laut Greenpeace Deutschland noch keine Stellungnahme.
VW macht bislang eher vage Angaben zum Verkaufsstopp von Autos mit Verbrennermotoren: Marketing-Vorstand Klaus Zellmer sprach davon, zwischen 2033 und 2035 in Europa keine Verbrennungsmotoren mehr verkaufen zu wollen. Zu den USA, China, Südamerika und Afrika machte er noch ungenauere Angaben; bei letzteren beiden würde es “noch ein gutes Stück länger dauern”. Bei der VW-Marke Audi soll immerhin ab dem Jahr 2035 kein Verbrenner mehr vom Band laufen. Mercedes-Benz will bis zum Ende dieses Jahrzehnts “vollelektrisch werden”. BMW hat bis heute kein konkretes Datum genannt.
“Kriminelles Kartell”
“Es ist genauso eingetreten, wie wir es uns gedacht haben”, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger dem “Handelsblatt”. “Es überrascht nicht, dass sich BMW und Mercedes, die durch besonders große und spritdurstige Limousinen und SUV-Stadtpanzer auffallen, einer verbindlichen Erklärung zur Einhaltung der Pariser Klimaziele und einem Verbrenner-Ausstieg verweigern”, ergänzte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in einer Mitteilung.
Der Verein schreibt von einem “kriminellen Kartell”, das die Unternehmen zusammen mit dem Hersteller Volkswagen über zehn Jahre hinweg gebildet hätten. Die Firmen hätten sich “zur Profitsteigerung durch den Einsatz klimaschädlicher, minderwertiger Abgasreinigungstechnik abgesprochen und zudem gegen die CO2-Grenzwerte der EU verstoßen”.
Klinger ist zuversichtlich, dass es bereits nächstes Jahr in die mündlichen Verhandlungen gehen könnte. Eine weitere Klage gegen den Öl- und Gaskonzern Wintershall sei noch in Vorbereitung, gehe aber zeitnah an das Landesgericht Kassel. Das Unternehmen soll spätestens ab 2026 keine neuen Öl- oder Gasfelder mehr erschließen. Die Enddaten für Verbrennungsmotoren und fossile Brennstoffe ergäben sich unter anderem aus Berechnungen des Weltklimarates (IPCC) und der Internationalen Energieagentur (IEA) und entsprächen den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens.
Laut DUH handelt es sich um die ersten Verfahren gegen deutsche Unternehmen, die auf einem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr basieren. (dpa / hcz)